Basler Wohnraumförderung: Bundesgericht hebt Bestimmung in Gesetz auf
Die in Zeiten von Wohnungsnot erforderliche Bewilligung zum Umbau einer Liegenschaft darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass den bisherigen Mietparteien ein Rückkehrrecht zusteht. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Bestimmung im Gesetz über die Wohnraumförderung des Kantons Basel-Stadt aufgehoben.
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Mehrfamilienhaus. (Symbolbild)
Die Bestimmung verstösst gegen den verfassungsmässig garantierten Vorrang des Bundesrechts, wie das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil schreibt. Zwar dürften die Kantone gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung verhältnismässige Massnahmen zur Bekämpfung von Mietknappheit treffen.
So sei es zulässig, den Umbau oder den Abbruch von Wohnhäusern einer Bewilligungspflicht zu unterstellen oder diese Bewilligung während einer bestimmten Zeit an eine staatliche Mietzinskontrolle zu knüpfen.
Kantone dürfen nicht in Verträge eingreifen
Hingegen dürften die Kantone laut Bundesgericht nicht direkt in die Verträge zwischen Vermieter und Mieter eingreifen, weil das Bundeszivilrecht diese Materie abschliessend regle.
Im Gegensatz zu indirekten Massnahmen wie der Bewilligungspflicht für einen Umbau oder eine Sanierung handle es sich beim Rückkehrrecht um eine zivilrechtliche Bestimmung. Sie liege nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse, sondern diene vor allem den privaten Interessen der bisherigen Mietparteien.
Das Rückkehrrecht sei nicht auf bezahlbaren Mietwohnraum beschränkt und auch nicht auf einen Personenkreis, der dieses Schutzes besonders bedürfen würde. Auch liege keine Beschränkung mit Bezug auf bestimmte Quartiere mit ausgeprägter Wohnungsnot oder auf konkrete sozialpolitische Ziele vor.
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt nahmen im November 2021 die Volksinitiative «Ja zum echten Wohnschutz!» an. Die Initiative sah eine Änderung von zahlreichen Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über die Wohnraumförderung vor.
Unter anderem legt ein neuer Paragraf fest, dass sämtliche Umbau-, Renovations- und Sanierungsvorhaben, die über den einfachen ordentlichen Unterhalt hinausgehen, in Zeiten der Wohnungsnot einer Bewilligungspflicht unterliegen.
Gemäss dem dritten Absatz dieser Bestimmung wird die Bewilligung erteilt, wenn den Mietparteien das Recht zur Rückkehr in die sanierte oder umgebaute Liegenschaft zusteht und die im Gesetz festgelegten Mietzinse eingehalten werden.
Eine Person erhob gegen die Teiländerung Beschwerde ans Bundesgericht. Dieses hiess sie in Bezug auf das Rückkehrrecht gut. (sda)
(Urteil 1C_759/2021 vom 19. Dezember 2022)
Basler Mieterverband sieht Entscheid als Erfolg
Trotz Aufhebung des Mieter-Rückkehrrechts äussert sich der Basler Mieterverband (MV) positiv zum Bundesgerichtsurteil über das Wohnraumförderungsgesetz. Die Initiative werde somit fast ganz vom Bundesgericht gestützt, schrieb der MV am Freitag.
Das Rückkehrrecht sei von Anfang an ein Schwachpunkt der Gesetzesänderung gewesen, räumt der MV-Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ein. Dennoch sei das Urteil in den Augen des MV ein Erfolg, da alle anderen Aspekte vom Bundesgericht als verfassungsmässig bestätigt worden seien. (sda)