Basler Stadtbildkommission wird neu organisiert
Die Basler Stadtbildkommissionsoll sichin Zukunft nur noch auf dieBegutachtung von Baugesuchengrosser Tragweite und grundsätzlicher Natur konzentrieren. Alle anderen Gesuche sollen künftig von einer neuen Fachstelle der Kantonsverwaltung beurteilt werden. So will es der Regierungsrat.
Quelle: Juri Weiss
In Zukunft soll die Stadbildkommission nur noch die grossen Fische bearbeiten
Die Stadtbildkommission Basel stand wiederholt in der Kritik von Bauherren, Architekten und Öffentlichkeit: Deren Beurteilungen seien nicht immer nachvollziehbar, es würden keine regelmässigen Sprechstunden für Auskünfte oder Beratungen angeboten. Zudem setze sich die Kommission zu sehr mit Detailfragen der Bauästhetik auseinander anstatt mit Fragen, die für das Stadtbild von grundsätzlicher Bedeutung seien. Als weiteren Mangel der heutigen Regelungspraxis wird die Verbindlichkeit der Beurteilungen durch die Stadtbildkommission angesehen. Diese werden heute nicht gegen andere öffentliche und private Interessen abgewogen.
Arbeitsteilung soll Klarheit schaffen
Die Stadtbildkommission soll auch in Zukunft Bauvorhaben auf ihre Auswirkung auf das Stadtbild hin prüfen. Sie soll sich jedoch verstärkt auf die Begutachtung von Baugesuchen mit Fragestellungen von grosser Tragweite und grundsätzlicher Natur konzentrieren können. Die Begutachtung einfacher Baugesuche soll künftig von der neuen bei der Verwaltung angegliederten Fachstelle für Stadtbild und Bauästhetik vorgenommen werden. Diese soll über klare Ansprechpersonen und Auskunftszeiten verfügen. Damit würde eine Arbeitsteilung zwischen Verwaltung und Kommission umgesetzt, die sich bei zahlreichen anderen kantonalen Fachkommissionen bewährt hat. In Riehen und Bettingen wird die Funktion der neuen Fachstelle von der jeweiligen Ortsbildkommission wahrgenommen.
Beurteilung durch Bauinspektorat
Die Stadtbildkommission und die erwähnte Fachstelle sollen die Auswirkungen von Bauvorhaben auf das Stadtbild „begutachten“ und nicht mehr abschliessend „beurteilen“. Die Gutachten werden von den zuständigen Bewilligungsinstanzen, in der Regel dem Bauinspektorat, bei ihrem Entscheid angemessen berücksichtigt. Damit würde es möglich, im Rahmen einer Güterabwägung im Einzelfall auch von der Stellungnahme der Stadtbildkommission oder der Fachstelle abzuweichen und die ästhetischen Aspekte gegenüber anderen Aspekten im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens abzuwägen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Baubewilligungsbehörde nur in Einzelfällen von der Einschätzung durch die Fachinstanzen abweichen wird. Diese Regelung entspricht der bewährten Praxis bei der Behandlung anderer Fachgutachten beispielsweise betreffend Umwelt- oder Energieanliegen.
Breitere Abstützung der Kommission
Die Stadtbildkommission soll neu aus sieben statt vier externen Mitgliedern zusammengesetzt sein, die hauptsächlich dem Fachbereich Städtebau, Baugestaltung und Freiraumgestaltung zugehören. Damit wird eine breitere Abstützung der Kommission erreicht. Die Mitglieder und deren Vorsitz werden vom Regierungsrat ernannt. Der Kantonsbaumeister und der Denkmalpfleger gehören der Kommission weiterhin als Mitglieder mit beratender Funktion an. Im Sinne einer klaren Rollenverteilung zwischen den Fachgremien und der politisch verantwortlichen Stelle wird der Departementsvorsteher künftig nicht mehr in der Stadtbildkommission Einsitz nehmen.
Die Schaffung der neuen Fachstelle für Stadtbild und Bauästhetik dient dazu, die Begutachtung von Baugesuchen zu professionalisieren. Die Fachstelle wird künftig Sprechstunden anbieten. Inwieweit dieses Angebot im Sinne einer eigentlichen Bauberatung, wie es andere Städte kennen, auszubauen ist, wird noch geprüft.
Für die vorgeschlagenen Änderungen ist eine Anpassung auf Verordnungsstufe erforderlich. Heute beginnt die öffentliche Vernehmlassung dazu. (mgt/rh)
hintergrund
aadfadfadf