Basler Senioren sollen in kleinere Wohnungen umziehen
Mit einem neuen Modell wollen das Basler Finanzdepartement und die Pensionskasse Basel Seniorinnen und Senioren ermuntern, in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Verbesserungen gibt es auch für Mietende, deren Logis unbewohnt saniert werden muss.
Quelle: Symbolbild, gemeinfrei
Viele Senioren bleiben wegen der niedrigen Miete in zu grossen Wohnungen
"Sicheres Wohnen im Alter" heisst das neue Modell, das vorerst auf drei Jahre ausgerichtet ist. Es gilt ab 1. Juli für Mietende in Wohnungen von Immobilien Basel-Stadt und der Pensionskasse Basel (PKBS). Das Projekt geht davon aus, dass viele Menschen, die über 65 Jahre alt sind, in ihren zu grossen Wohnungen bleiben, weil sie von einem niedrigen Mietzins profitieren.
Nun können sie - wenn sie einige Bedingungen erfüllen - in eine kleinere Wohnung zu einem niedrigeren Mietzins umziehen. Die Neuerungen seien Teil des Engagements der Regierung, Wohnraum für die gesamte Bevölkerung zu schaffen und zu erhalten, sagte Finanzdirektorin Eva Herzog vor den Medien.
Auch für Familien attraktiv
Das Projekt sieht vor, dass der Nettomietzins der alten Wohnung als Grundlage für die Berechnung des neuen Mietzinses dient. Weil die Mietfläche kleiner ist, reduziert sich auch der Zins. Die neue Wohnung muss mindestens zehn Prozent kleiner sein als das bisherige Wohnobjekt.
Für jene Personen, die während der Projektphase in eine kleinere Wohnung umziehen, gilt das neue Mietverhältnis unbefristet. Vom Modell profitierten auch Familien, weil sie in die grösseren Wohnungen einziehen könnten.
Im Finanzvermögen des Kantons Basel-Stadt befinden sich 2000 Wohnungen. Sie werden von Immobilien Basel bewirtschaftet. Die PKBS verfügt über 3900 Logis. 15 bis 20 Prozent der in Wohnungen von Immobilien Basel lebenden Mieterinnen und Mieter sind über 65 Jahre alt. Wie viele der über 65-Jährigen von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, ist unbekannt.
Neue Mietzinspolitik bei Sanierungen
Eine weitere Neuerung betrifft Mietende, die in Wohnungen leben, die in unbewohntem Zustand saniert werden müssen. Deren Kündigungsfrist wird von drei auf 18 Monate verlängert. Den Mieterinnen und Mietern wird angeboten, nach der Sanierung zu denselben Konditionen in die Liegenschaft zurückzukehren, wie wenn die Sanierung bewohnt durchgeführt worden wäre. (sda/mgt)