Baselbieter Landrat will Einspracherecht ausweiten
Neben Umwelt- und Heimatschutzorganisationen sollen auch Hauseigentümer- und Autoverbände Einsprache gegen raumplanerische Entscheidungen erheben können. Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag eine entsprechende FDP-Motion mit 38 zu 34 Stimmen bei 1 Enthaltung an die Regierung überwiesen.
Motionärin Christine Frey forderte eine entsprechende Anpassung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes.
Die Regelung, das Einspracherecht nur auf eine begrenzte Gruppe zu beschränken, sei «weder liberal noch gerecht», heisst es im Vorstoss. Die Bevorzugung von Umwelt- und Heimatschutzorganisationen widerspreche der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung.
Unterstützung bekam die FDP von der SVP und der Mehrheit der Mitte.
«Zu viele Beschwerdemöglichkeiten»
SP, Grüne-EVP und GLP lehnten eine Überweisung ab, ebenso die Regierung. Anders als Grundeigentümer oder Verkehrsteilnehmer könnten die Umwelt, die Natur oder die (Bau-)Kultur «die ihnen inhärenten Interessen nicht selbst geltend machen», heisst es in der Antwort der Regierung.
Verbände und Vereine wie der HEV, ACS und TCS könnten hingegen bereits jetzt eine sogenannte egoistische Verbandsbeschwerde erheben, wenn jemand aus ihrer Gruppe betroffen sei. Regierungspräsident Isaac Reber (Grüne) sagte, es gebe nach seinem Eindruck «eher zu viele Beschwerdemöglichkeiten». Die Motion gehe daher «in die verkehrte Richtung».
Andreas Dürr (FDP) hingegen sagte, seine Fraktion wolle «gleich lange Spiesse», also entweder ein Verbandsbeschwerderecht für alle oder gar keines. Sprecher der Grünen schlugen vor, den Vorstoss in ein schwächeres Postulat umzuwandeln. Christine Frey hielt jedoch an der Motion fest. (sda)