Basel wächst in die Höhe
Im Nordwesten des Novartis Campus besteht bereits eine Hochhauszone. Nun soll sie mit einem zweiten Teil ergänzt werden. Um dies zu ermöglichen, müssen erst die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von weiteren Hochhäusern auf dem Novartis-Areal geschaffen werden. Parallel dazu soll die Bebauungsstruktur der Rheinfront des Areals mit einem weiteren Bebauungsplan festgesetzt werden.
Nach dem vor drei Jahren vom Grossen Rat beschlossenen Bebauungsplan zur „Hochhauszone Novartis Campus Plus, Teil 1“ soll jetzt der damals schon vorgesehene zweite Teil fest gelegt werden. Ziel ist es, für die gesamte Hochhauszone des Novartis Campus eine gemeinsame gesetzliche Grundlage zu schaffen. Der dafür vorliegende Bebauungsplan basiert auf den Grundsätzen der Campus Masterplanung von Vittorio Lampugnani und folgt dessen städtebaulichem Raster. Er ermöglicht Gebäude mit einer Regel-Höhe von 23.5 Metern und 40 Metern sowie Hochhäusern von 70, 100 und 120 Metern.
Parallel dazu wird ein weiterer Bebauungsplan aufgelegt, der die Bebauung entlang der Rheinfront des Novartis Campus vorgebenn soll. Zum einen werden dort drei Hochhäuser mit einer Höhe von 65 Metern ermöglicht sowie die restlichen gemäss Masterplanung vorgesehenen Gebäude mit 23.5 Meter. Des Weiteren regelt der „Rheinfront-Bebauungsplan“ regelt die Schnittstellen zum neuen öffentlichen Rheinuferweg zur französischen Grenze. Unter anderem wird in diesem Zusammenhang im Untergeschoss des von Herzog & de Meuron entworfenen südöstlichen Eckgebäude („Virchow 4“) ein öffentlich zugängliches Restaurant mit einem grossen Aussenbereich geschaffen.
Die öffentlichen Planauflagen laufen noch bis 7. Juni. (mai/mgt)