Aushubmaterial ins Alpengebiet
Weil es im Kanton Bern an Deponien für Aushubmaterial fehlt, wird er nun beim Bund vorstellig, damit dieser das Gewässerschutzgesetz lockert. Ziel der Berner ist es, insbesondere im Alpen- und Voralpengebiet Deponien für unverschmutztes Aushubmaterial bewilligen zu können.
Vor allem in den Gebirgstälern können heutzutage kaum neue Anlagen realisiert werden. Dies erklärt der Kanton in einer Mitteilung. Eine Ablagerung des Materials an Hängen komme wegen der Rutschgefahr ohnehin nicht in Frage. Darum könnten solche Deponien nur im Talboden erstellt werden. Vielfach tangiere der Bau dort aber kleine Bächlein, und nach der geltenden Gesetzgebung ist eine Verlegung dieser Bachläufe nicht erlaubt.
Das Material müsse deshalb oft über weite Transportwege in bestehende Deponien verfrachtet werden. Der Kanton Bern hofft nun, den Bund zu überzeugen, das eidgenössische Gewässerschutzgesetz entsprechend anzupassen. Eine Bewilligung für eine solche Deponie würde nur in begründeten Fällen erteilt, verspricht der Kanton. Betroffene Gewässer würden renaturiert und aufgewertet.
Das Kantonsparlament hatte die Forderung nach einer Standesinitiative im März ohne Gegenstimme beschlossen. Der Regierungsrat hat diese nun bei der Vereinigten Bundesversammlung deponiert. (sda)