Auf Granit gebissen?
Der Bau von Bahntrassees und Strassen fordert grosse Mengen an Hartgesteinen. Ihre Gewinnung steht häufig in Konflikt mit dem Landschaftsschutz. Darum sollte eine Projektgruppe mit einer Studie neue Abbaugebiete ausserhalb geschützter Zonen aufzeigen. Doch wie einer Mitteilung des Bundesamts für Raumplanung (ARE) zu entnehmen ist, lohnt es sich nur bei dreien von 34 abgeklärten Standorten.
Ohne Hartgesteine können weder neue Bahn- noch Strasseninfrastrukturen gebaut werden. Allerdings findet die Gewinnung von Granit und Co. oft in landschaftlich noch intakten Gebieten statt. Darum kommt es regelmässig zu Konflikten zwischen solchen Steinbrüchen und dem Landschaftsschutz. Um diese gegensätzlichen Interessen langfristig zu lösen, wurde eine Projektgruppe aus Umweltverbänden, Wirtschaft und öffentlicher Hand gegründet. Mit dabei sind etwa der Verband Schweizerischer Hartsteinbrüche, das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und die SBB.
Selten optimale Bedingungen
Die Gruppe klärte in einer Studie die Machbarkeit von solcher Anlagen in 34 Gebieten ab, die nicht zum Inventar der Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN) gehören. Das Resultat ist eher ernüchternd: Nur wenige dieser Landstriche können Hartsteinbrüchen die nötigen Rahmenbedingungen bieten. Der Abbau lohnt sich an gerade mal drei Standorten, und zwar in den Kantonen Bern und Uri. Die bestehenden Abbaugebiete, die sich ausserhalb der BLN befinden, können zusammen mit den drei neuen laut dem ARE höchstens einen Anteil von rund 60 Prozent der künftigen Nachfrage decken. Die restlichen 40 Prozent werden weiterhin aus BLN stammen. Das Ziel, die Interessen des Landschaftsschutzes und die nationale Versorgung von Hartgesteinen langfristig zu entflechten, werde damit nur teilweise erreicht, schreibt das ARE in einer Medienmitteilung.
Bestehende Verfahren werden nicht ersetzt
Den Ausschlag zur Studie gab ein Entscheid des Bundesgerichts: Es hatte in einem Urteil eine übergeordnete Planung gefordert, bevor auf Abbauvorhaben in BLN-Gebieten überhaupt eingetreten werden kann. So muss etwa aufgezeigt werden, dass es ausserhalb dieser Zonen keine Alternativen für einen Hartsteinbruch gibt. Weil die Kantone für die Planung von Abbaugebieten zuständig sind, beschloss man, auf gesamtschweizerischer Ebene eine Studie in Auftrag zu geben.
Die Kantone sollen nun die Ergebnisse der Studie auf freiwilliger Basis mit ihren Planungsinstrumenten umsetzen, insbesondere mit dem kantonalen Richtplan. Dies schaffe die notwendige Rechtssicherheit für die interessierten Firmen, die damit entsprechende Planungen in Angriff nehmen könnten, teilt das ARE mit. Die bestehenden ordentlichen Bewilligungsverfahren würden damit aber nicht ersetzt. (mai)
Linktipp: Studie zur Evaluierung zu Hartsteinbrüchen auf www.are.admin.ch