Auch Schäden wegen Konstruktionsmängeln sollen übernommen werden
Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) soll künftig auch Elementarschäden, die wegen einer mangelhaften Konstruktion oder wegen mangelhaften Unterhalts entstehen, entschädigen. Das schlägt der Regierungsrat in einer Änderung des Gebäudeversicherungsgesetzes vor.
Die Elementarschäden sollen abgegolten werden, sofern die Mängel nicht erkennbar und nicht überwiegend für den Schaden verantwortlich gewesen waren, heisst es im Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes. Die Gebäudeeigentümer sollen gleichzeitig verpflichtet werden, bei bekannten, leicht erkennbaren Konstruktions- oder Unterhaltsmängeln die notwendigen und zumutbaren Massnahmen zu treffen. Der Regierungsrat schickte die Vorlage am Freitag in die Anhörung.
Sturm und Kritik
Mit der Revision reagiert der Regierungsrat auf zwei Schadenfälle von 2006 in Reinach. Bei einem Sturm im August wurde das Garagendach einer Terrassenüberbauung mitsamt der Dachkonstruktion vollständig abgedeckt. Der Sturmwind riss auch das Dach eines Quartierschulhauses weitgehend ab. Gutachten zeigten, dass in beiden Fällen auch ein Konstruktionsfehler bestanden hatte. Die Aargauische Gebäudeversicherung lehnte es daher ab, die Schäden zu bezahlen. Als zweite Instanz bestätigte die kantonale Schätzungskommission die Entscheide.
Die betroffenen Gebäudeeigentümer mussten die Schäden letztlich selbst bezahlen. Die Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber den verantwortlichen Architekten und Bauunternehmen waren bereits verjährt. Die Ablehnung der Schadendeckung durch die AGV habe einiges Aufsehen erregt und sei in der Öffentlichkeit auf Unverständnis gestossen, hält der Regierungsrat in der Botschaft fest. (sda)