Architekt und Geschäftsleiter schuldig gesprochen
Die Mitarbeiterin eines Möbelhauses stürzte im Februar 2007 in einen 13 Meter tiefen Schacht des Warenlagers. Bei dem Sturz erlitt sie schwere Verletzungen unter denen sie noch heute leidet. Nun wurden Architekt und Geschäftsleiter schuldig gesprochen. Dies berichtet der „Tages-Anzeiger“ in seiner aktuellen Ausgabe.
Das Warenlager eines Möbelgeschäfts in Dietikon (ZH) befand sich im Februar 2007 noch im Rohbau. Trotzdem schickte der Geschäftsleiter eine Mitarbeiterin dorthin, um einen Backstein zu besorgen, damit ein Dekorationsgegenstand beschwert werden konnte. Dabei stürzte die Mitarbeiterin in einen 13 Meter tiefen Schacht und erlitt schwere Verletzungen, unter deren Folgen sie noch heute leidet. Vor rund drei Wochen standen nun der der Geschäftsleiter, der Architekt und der Bauherrenvertreter sowie die der Vertreter der Liegenschaftsfirma vor dem Bezirksgericht in Bülach, wo die Frage nach der geklärt werden sollte, wer verantwortlich dafür war, den Schacht sicher zu schliessen. Wie der „Tages-Anzeiger“ berichtete, hat das gericht den Geschäftsleiter und den Architekten der fahrlässigen, schweren Körperverletzung schuldig gesprochen. Überdies wurde der Architekt der fahrlässigen Gefährdung durch Verletzung der Baukunst für schuldig gesprochen. Er erhielt nun laut „Tages-Anzeiger“ eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 130 Franken. Der Geschäftsleiter wurde zu 20 Tagessätzen zu 180 Franken verurteilt. Zudem müssten beide der Geschädigten jeweils eine Prozessentschädigung von je 10'000 Franken bezahlen. – Die übrigen Angeklagten wurden freigesprochen. (mai)