Arbeitgeber und Bauherren sind gefordert
Arbeitgeber und Bauherren sind gefordert Im Juli 2008 hat der Bundesrat die Bauarbeitenverordnung angepasst. Die Änderungen sind seit 1. Januar 2009 in Kraft. Neu ist ausdrücklich festgehalten, dass bereits vor Arbeitsbeginn abgeklärt werden muss, ob mit Asbest zu rechnen ist.