Anzeige brachte Stein ins Rollen
Die Wettbewerbskommission (Weko) darf laut Bundesstrafgericht Unterlagen sichten, die sie bei ihrer Untersuchung zu mutmasslichen Absprachen beim Strassen- und Tiefbau in den Kantonen Zürich und Aargau beschlagnahmt hat. Pikant: Der Entscheid enthält neue Details zu den Vorwürfen gegen 16 Zürcher und Aargauer Tiefbauunternehmungen.