11:39 BAUBRANCHE

Anzahl behindertengerechter Bahnhöfe steigt zu langsam

Teaserbild-Quelle: klimkin / pixabay.com / public-domain-ähnlich

Die Bahn bleibt stark gefordert, was den behindertengerechten Zugang zu Bahnhöfen angeht. Die Anpassungen gehen zu langsam voran. Die Anzahl Bahnhöfe und Haltestellen, die nicht fristgerecht per Ende 2023 umgebaut sein werden, ist deshalb höher als erwartet. 

Rollstuhlfahrer

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Rollstuhlfahrer, Symbolbild.

Dies zeigt der neue Bericht des Bundesamts für Verkehr (BAV) zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes durch die Bahnunternehmen, wie es am Mittwoch in einer Mitteilung hiess. 

Gemäss den neusten Daten sind zwar weitere Bahnhöfe behindertengerecht umgebaut worden. Weil die Verbesserungen bei den grossen Bahnhöfen prioritär angepackt worden seien, komme dies rund 73 Prozent aller Reisenden zugute. 

Der Bericht zeige jedoch, dass «trotz mehrfacher Intervention des BAV» bei 541 Bahnhöfen oder Eisenbahn-Haltestellen die Anpassungen erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist per Ende 2023 umgesetzt werden. 

Fehlende Ressourcen bei Planung und Personal

Diese Zahl habe sich gegenüber dem letzten Standbericht nochmals erhöht, weil sich bei der Planung durch die Bahnunternehmen gezeigt habe, dass Zeitpläne korrigiert werden müssen. Zudem tragen laut BAV fehlende Ressourcen bei Planung und Personal sowie fehlende Zeitfenster für die Bautätigkeit ebenfalls zu den Verzögerungen bei.

Bei 134 der 541 verspäteten Umbauprojekte können die Bauarbeiten zumindest vor Ablauf der Sanierungsfrist begonnen werden. Für die restlichen Projekte habe das BAV bei den Bahnen verbindliche Termin- und Finanzierungspläne eingefordert und erhalten. 

Das BAV fordert, dass die Unternehmen bis zur Inbetriebnahme der verspätet umgebauten Anlagen Teilinbetriebnahmen umsetzen oder Überbrückungsmassnahmen anbieten, zum Beispiel mit Hilfe durch das Bahnpersonal. 

Über 400 Bahnhöfe müssen umgebaut werden

Die SBB setzte alles daran, das Ziel baldmöglichst zu erreichen, hiess es dazu in einer Mitteilung. An allen Bahnhöfen, die ab Ende 2023 noch nicht barrierefrei zugänglich sind, würden Ersatzlösungen angeboten. 

Präzisierte Anforderungen an barrierefreie Bahnhöfe hätten dazu geführt, dass die SBB mehr Bahnhöfe umbauen müssten als ursprünglich verlangt. Es sind dies statt 150 über 400. Bis 2028 werden die SBB über 2,5 Milliarden Franken für die baulichen Massnahmen bei Bahnhöfen investiert haben. 

Hälfte der Bahnhöfe entspricht Vorgaben 

Wie der neuste Standbericht des BAV zeigt, entsprach Ende 2021 mehr als die Hälfte der Bahnhöfe und Haltestellen den Vorgaben. Inzwischen können 928 der total 1800 Stationen von Personen mit Beeinträchtigungen autonom benutzt werden, das sind 20 mehr als im Vorjahr. 

Gemäss der aktuellen Planung der Bahnen werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist per Ende 2023 weitere 166 Bahnhöfe baulich angepasst sein. Damit wird sich der Anteil der Passagiere, die profitieren, auf 82 Prozent erhöhen. 

Von der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes an den Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen profitieren laut BAV alle Personen, die den öffentlichen Verkehr nutzen – das Ein- und Aussteigen werde bequemer.

Anpassungen bei 9 Prozent unverhältnismässig

Das Ziel sei es, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität, aber auch Passagiere mit viel Gepäck oder Kinderwagen, den öffentlichen Verkehr selbständig benützen können. Dies werde künftig an 91 Prozent aller Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen der Fall sein.

Bei den restlichen 9 Prozent sei eine bauliche Anpassung unverhältnismässig. Hier müssten dauerhaft Ersatzmassnahmen wie Hilfestellung durch Bahnpersonal angeboten werden. 

Bis Ende 2023 müssen die Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen der Schweiz baulich an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes angepasst werden, soweit dies verhältnismässig möglich ist. Für die Umsetzung sind die Bahnen verantwortlich. (sda/pb) 

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