17:27 BAUBRANCHE

Anträge übersteigen Mittel um das Vielfache

Bis Ende Juni wurden beim Bund 41 Agglomerationsprogramme der zweiten Generation eingereicht. Dabei geht es um Investitionen von insgesamt 20 Milliarden Franken. Allerdings übersteigt dieser Betrag die vorhandenen Mittel aus dem Infrastrukturfonds um ein Vielfaches.

Der Bund sei gezwungen, rigoros Prioritäten setzten und zusätzliche Finanzmittel zu sichern, teilt das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) mit. Bei den gewünschten Investitionen, die der Bund bis maximal zur Hälfte mitfinanzieren kann, handelt es sich um Vorhaben der ersten und zweiten Priorität. Demnach müssten bei einer maximalen Bundesbeteiligung zehn Milliarden Franken fliessen. Der Baubeginn dieser Vorhaben ist 2015 respektive 2019 vorgesehen. Allerdings sind im Infrastrukturfonds, dessen Laufzeit 2027 endet, für die Verkehrsinfrastrukturen der Agglomerationsprogramme nur noch 1,9 Milliarden Franken reserviert. Insgesamt beliefen sich die für Agglomerationsprogramme reservierten Mittel auf sechs Milliarden Franken. Den Fonds speist die Spezialfinanzierung Strassenverkehr.

An den 41 Agglomerationsprogrammen der zweiten Generation sind 90 Prozent der Agglomerationen der Schweiz und damit 23 Kantone, rund 800 Städte und Gemeinden sowie verschiedene Körperschaften aus den Grenzgebieten beteiligt.

Mehr Verkehrsinfrastrukturen für mehr Menschen

Im Zusammenhang mit der Bevölkerungs-, Wirtschafts- und Mobilitätsentwicklung wird der Bedarf an besseren Verkehrsinfrastrukturen laut ARE besonders in den Agglomerationen weiterhin hoch sein. Dabei bleibe die Mitfinanzierung durch den Bund zentral. Angesichts des ausgewiesenen Bedarfs und der geringen Mittel, werde der Bund überlegen, wie sich die Mitfinanzierung weiterentwickeln lasse. Die Agglomerationsprogramme als Instrument einer zusammenhängenden Raumentwicklung sollten langfristig gesichert werden.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation prüft die eingegangenen Programme bis Mitte 2013. Eine Vorlage über die Mitfinanzierung durch den Bund soll danach in die Vernehmlassung gehen. Der Bundesrat wird seine Botschaft dem Parlament im ersten Halbjahr 2014 vorlegen. Anschliessend beraten die beiden Kammern über die Freigabe der Bundesmittel für die nächste Finanzierungsperiode ab 2015. (mai/sda)

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