Alte Elektrogeräte dürfen noch bis Ende 2010 verkauft werden
Ab dem 1. Januar gelten schärfere Vorschriften für Elektrogeräte. Geräte, die zu viel Strom verbrauchen, dürfen aber noch bis Ende 2010 verkauft werden.
Der Bundesrat hat am Freitag eine verbindliche Übergangsregelung festgelegt. Die Übergangsregelung ermögliche es den Händlern, ihre Lagerbestände zu verkaufen, schreibt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Nach Angaben der Hersteller, Importeure und Händler gehe es um Waren im Wert von über 100 Millionen Franken.
Die Geräte erfüllten die neuen Anforderungen nicht, wichen aber in den meisten Fällen nur geringfügig davon ab. Es wäre nicht sinnvoll, sie an die Hersteller zurückzuschicken oder zu vernichten, hält das UVEK fest.
Ab dem 1. Januar darf kein Gerät mehr in die Schweiz eingeführt oder in der Schweiz hergestellt werden, das nicht die neuen Anforderungen erfüllt. Was vorher geliefert oder hergestellt wurde, darf bis Ende 2010 verkauft werden.
Das Bundesamt für Energie hatte diese Übergangsregelung im November definiert. Nun hat sie der Bundesrat in der Energieverordnung verankert. (sda)
Quelle: pixelio.de
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