AGV deckt Schäden an mangelhaften Häusern
Ab Mitte kommenden Jahres deckte die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) in gewissen Fällen auch Elementarschäden an Häusern, die Konstruktions- oder Unterhaltsmangel aufwiesen. Der Grosse Rat stimmte hat einer Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes zugestimmt.
In der ersten Beratung nahm das Kantonsparlament nach langer Diskussion die Revision schliesslich mit einem ganz klaren Mehr an. Sämtliche Parteien waren grundsätzlich für das revidierte Gebäudeversicherungsgesetz. Lediglich Hauseigentümer, deren Gebäude so gravierende Konstruktions- oder Unterhaltsmangel aufweisen, dass eine Naturkatastrophe nur zweite Schadensursache ist, haben keine Deckung. Im Gesetz sollen Deckungsausschlüsse auf sogenannte „wesentliche Mängel“ begrenzt werden. Zu den einzelnen Artikeln wurden zahlreiche Änderungs- und Prüfungsanträge gestellt. So muss für die zweite Lesung im November abgeklärt werden, ob auch von Erdbeben verursachte Schäden finanziert werden sollen. Ein weiterer Streitpunkt war die Höhe der Reserven, welche die AGV in einem Fonds halten muss. Auf Antrag der SVP wird auf die zweite Beratung ein neues Modell zur Berechnung der Reserven geprüft. Mit dem von der SVP geforderten Modell würde der Reservefonds erhöht.
Garagendach und Schulhausdach als Auslöser
Grund für die Revision sind zwei Schadensfälle in Reinach aus dem Jahr 2006: Ein Sturm im August hatte das Garagendach einer Terrassenüberbauung mitsamt der Dachkonstruktion abgedeckt. Zudem hatte der Wind auch das Dach eines Quartierschulhauses abgerissen. Gutachten zeigten danach, dass in beiden Fällen Konstruktionsfehler bestanden hatten. Die AGV lehnte es daher ab, die Schäden zu übernehmen. Die betroffenen Gebäudeeigentümer mussten die Schäden schliesslich selbst bezahlen. (mai/sda)