Abstimmungsbüchlein beantwortet nicht alle Fragen
In Obwalden soll die rechtliche Möglichkeit geschaffen werden, besondere Zonen für gute Steuerzahler und Unternehmer, die viele Arbeitsplätze schaffen, bereit zu stellen. Darüber stimmt der Souverän im November ab. Allerdings beantwortet das Abstimmungsbüchlein nicht alle Fragen. Dies berichtet der „Tages-Anzeiger“.
Der Nachtrag zum Obwaldner Baugesetz über den das Stimmvolk am 29. November entscheiden wird, sorgte schon diesen Frühling für Diskussionen. Mit dem Nachtrag sollen bereits bestehende Bauzonen zu „Zonen mit hoher Wohnqualität von kantonalem Interesse“ oder zu „Arbeitsgebieten von kantonalem Interesse“ erklärt werden können. Wird der Nachtrag angenommen, sind solche Zonen in allererster Linie nur für besonders gute Steuerzahler vorgesehen oder für Unternehmer, die viele Arbeitsplätze schaffen. Dies trug dem Bergkanton harsche Kritik ein, auch seitens des Bundesrats. Die behördliche Reservierung von Boden für Menschen, die 'einen volkswirtschaftlichen Nutzen bringen', sei nichts anderes als Apartheid, wetterte Bundesrat Moritz Leuenberger im Frühling.
Mittlerweile liegt das Abstimmungsbüchlein vor, mit näheren Ausführungen zum umstrittenen Vorhaben des Kantons. Wie der „Tages-Anzeiger“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, lasse es „heikle Fragen“ offen. „Erläuterungen vermögen meine Bedenken nicht zu zerstreuen“, wird dazu der Zürcher Rechtsprofessor Alexander Ruch zitiert. Die Zonen seien mit dem Gebot der haushälterischen Nutzung des Bodens und dem Prinzip der Rechtsgleichheit schwer vereinbar. Nach der Praxis des Bundesgerichts dürfe nur eingezont werden, wenn in einer Gemeinde keine Baulandreserven mehr vorhanden seien, so der Experte.
Wie im Artikel weiter zu lesen ist, bleibt auch weiter unklar, wie Obwalden die finanziellen Ziele erreichen will, die mit den Zonen verfolgt werden. Im Abstimmungsbüchlein stehe nur, dass Obwalden einkommens- und vermögensstarke Personen ansiedeln wolle. Von spezifischen Voraussetzungen, die ein Bewohner einer solchen Zone erfüllen müsse, sei nicht mehr die Rede. „Der Markt regelt von selbst, dass nur gute Steuerzahler kommen“, gibt sich Obwaldner Regierungsrat Niklaus Bleiker im Artikel überzeugt. Auf Anfrage des „Tages-Anzeigers“ wollte sich der Bund nicht zum Abstimmungsbüchlein äussern. Der Bund behalte sich aber vor im Falle von Konflikten mit der Verfassung, das Beschwerderecht gegen kantonale Nutzungsentscheide anzuwenden. (mai)