Abrechnung mit Stadtbauten und Gemeinderat
Nachdem die Kosten für den neuen Bärenpark kurz vor seiner Eröffnung noch einmal in die Höhe schnellten, beschliesst der Berner Gemeinderat eine Administrativuntersuchung.
Nun hat der Berner Gemeinderat beschlossen, eine Administrativuntersuchung einzuleiten, was die Kostenüberschreitung beim Berner Bärenpark anbelangt. Wie die Stadt in einer Pressemitteilung schreibt, soll abgeklärt werden, welche Stellen für die Mehrkosten verantwortlich sind und weshalb vor einem Jahr Gesamtkosten von 14,5 Millionen Franken (vorbehältlich Unwetterereignisse) als ausreichend dargelegt wurden. Des Weiteren will man den Fragen nachgehen, warum die Bekanntgabe der neuen Kostenüberschreitungen erst im Nachhinein erfolgte und weshalb sich die gesamten Baukosten immer noch nicht ausweisen lassen. Zudem will man sich Klarheit darüber verschaffen, inwiefern die einzelnen Gremien und Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können.
Was die geologischen Schwierigkeiten betrifft, die unter anderem laut Stabe die Kosten ansteigen liessen, will der Gemeinderat ein externes, unabhängiges Gutachten über den Zustand des problematischen Hanges in Auftrag geben. Dies soll klären, ob die bereits getroffenen Sicherungen um das Gelände zu stabilisieren langfristig genügen oder ob noch weitere bauliche Massnahmen nötig sind.
Widereingliederung der Stabe in die Verwaltung?
Die Administrativuntersuchung dürfte mehrere Monate in Anspruch nehmen. Aus den Ergebnissen seien Konsequenzen zu ziehen, wenn nötig auch auf zivilrechtlicher und strafrechtlicher Ebene, wird dazu der Berner Stadtpräsident Alexander Tschäppät im „Bund“ zitiert. Im Gemeinderat sei das Vertrauen in die Stabe nicht mehr sehr gross, zumal es auch bei anderen Stabe-Projekten wie der Feuerwehrkaserne (höhere Kosten) und dem Schwimmbad an der Maulbeeerstrasse (drohender Deckeinsturz) Probleme gegeben habe, so Tschäppät weiter. Der Gemeinderat habe „grosse Sympathien“ für die Forderung nach der Widereingliederung der Stabe in die Verwaltung. Ein „Zurück zur Tagesaordnung“ werde es in dieser Sache nicht mehr geben. (mai)