Ab 38 Zimmern eigener Schutzraum
Die Pflicht zum Bau von Schutzräumen ist künftig weniger strikt. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK) hat entsprechenden Vorschlägen des Bundesrats zugestimmt.
Zwar sind Bauherren grundsätzlich weiterhin verpflichtet, Schutzräume zu erstellen, allerdings nur noch bei „grösseren Überbauungen“. Dabei handelt es sich um Gebäude ab 38 Zimmern. Wie aus der Medienmitteilung der SIK weiter hervorgeht, wird der Ersatzbeitrag, den Bauherren entrichten müssen, die keine Schutzräume erstellen, reduziert. Zudem soll dieser Beitrag neu an alle Kantone gehen. Dadurch werden laut der SIK sowohl Private als auch die Öffentliche Hand finanziell entlastet. (mai/mgt)