9,4 Milliarden Franken für die Bahn
Der Bundesrat will der SBB und den Privatbahnen in den kommenden vier Jahren für Betrieb, Unterhalt und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur 9,449 Milliarden Franken zur Verfügung stellen. Der Betrag könnte aber wegen der geplanten Mehrausgaben für die Armee noch gekürzt werden.
Tritt dieser Fall nicht ein, stehen den Bahnen laut dem Bundesamt für Verkehr (BAV) für die Jahre 2013 bis 2016 jährlich ungefähr 600 Millionen Franken mehr zur Verfügung als in der Vergangenheit. Davon entfielen 200 Millionen Franken auf die Trassenpreiserhöhung, der Rest auf die aufgestockten Kredite der Leistungsvereinbarung. Gemäss BAV handelt es sich bei 100 Millionen Franken um eine effektive Mehrleistung des Bundes. 200 Millionen stammen aus dem FinöV-Fonds. Um die zusätzlichen Mittel zu finanzieren, leitet der Bund damit Gelder, die etwa zur Finanzierung der Neat in den FinöV-Fonds fliessen sollten, den Bahnbetreibern zu. Für die Periode 2013-2016 beläuft sich die Reduktion der FinöV-Gelder laut BAV auf 650 Millionen Franken. Gemäss Berechnungen des BAV dürfte sich dies nicht auf die laufenden FinöV-Projekte hingehen. Hingegen fallen aufgrund der höheren Bevorschussung des Fonds künftig höhere Zinsen an. Pro Jahr soll der Fonds 20 Millionen Franken mehr Zinsen bezahlen müssen.
Bundesrat erwartet Effizienzsteigerungen
Wie der Bundesrat in der Botschaft schreibt, reagiert er mit der Erhöhung der Mittel auf den von den Bahnen geltend gemachten Mehraufwand beim Substanzerhalt Insbesondere die SBB hatte in den vergangenen Jahren die Alarmglocke gezogen und auf den Mehrbedarf hingewiesen, der vor allem auf die intensivere Nutzung des Netzes - etwa wegen schnelleren und schwereren Zügen - zurück zu führen ist.
In der Botschaft ist nicht nur geregelt, wie viel Geld die SBB und die Privatbahnen künftig erhalten sollen: In der Leistungsvereinbarungen werden auch Vorgaben gemacht, was der Bund von den Bahnen erwartet. Mit dem Geld sollen sie wie bis anhin ein hohes Sicherheitsniveau gewährleisten, aber auch die Leistungsfähigkeit des Netzes garantieren sowie für optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten sorgen. Zudem sollen sie auch in die Interoperabilität des Schienennetzes investieren. Dabei geht es darum, die im zweiten Schritt der Bahnreform 2 vorgesehenen Vorschriften der EU zur Interoperabilität umzusetzen. So sollen die Zugsicherungssysteme schrittweise dem europäischen Standard ETCS angepasst werden. Bis 2016 soll ETCS I auf der Nord-Südachse gelten, bis Ende 2017 auf dem gesamten Normalspurnetz. (sda)
Erweiterungsbauten
Jährlich rund 125 Millionen Franken sind bei der SBB für geforderte Erweiterungsbauten eingeplant. Vorgesehen waren dafür ursprünglich 100 Millionen. Zusätzlich ins Erweiterungsprogramm aufgenommen wurde das Umformerwerk in St.Gallen-Winkeln, mit dem im Hinblick auf den Angebotsausbau in der Ostschweiz die Bahnstromversorgung gestärkt werden soll. (sda)