1,5 Milliarden für Krach und Gedröhne
Alljährlich verursacht der Lärm von Strassen, Zügen und Flugzeugen im Kanton Zürich Kosten von bis zu 1,5 Milliarden Franken. Dies geht aus einer Regierungsrats-Antwort hervor.
Quelle: SBB
Den Zuglärm sollen entsprechende Schutzwände mindern.
Zwar würden für den Kanton Zürich keine ausdrücklichen Studien zu den Kosten des Verkehrslärms vorliegen. Man könne die schweizweiten Kosten von bis zu 9 Milliarden Franken aber auf die Bevölkerung des Kantons Zürich herunterrechnen, schreibt der Regierungsrat. Dieser Betrag gliedert sich in direkte und indirekte Kosten. Direkte Kosten entstehen durch Lärmsanierungen wie beispielsweise der Bau von Lärmschutzwänden oder den Einbau von Schallschutzfenstern. Die indirekten Kosten entstehen, wenn der Lärm den Wert von Immobilien oder Parzellen vermindert oder oder lärmbedingte Gesundheitsschäden wie Kopfschmerzen, Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Erkrankungen behandelt werden müssen. Zu den indirekten Kosten zählen ausserdem Produktionsausfälle als Folge verminderter Leistungsfähigkeit oder Umsatzeinbussen im Tourismus.
Lärmschutzwände und Raumplanung
Zu laufenden Lärmschutzmassnahmen schreibt der Regierungsrat, dass an allen Staatsstrassenabschnitten, bei denen die Immissionsgrenzwerte der Lärmschutzverordnungen vom Dezember 1986 überschritten werden, Massnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung geplant sind oder bereits laufen. Umgesetzt werden müssen diese bis 31. März 2018, dann läuft die Sanierungsfrist für Staatstrassen ab. Ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt muss die Sanierung der Autobahnen abgeschlossen sein. Die Lärmsanierung der Eisenbahnen soll hingegen bereits bis Ende 2015 fertig sein: Hier wird laut Regierungsrat vor allem versucht, mit Massnahmen an der Quelle den Lärm zu verringern. Das heisst, etwa mit der Sanierung des Rollmaterials. Daneben werden Lärmschutzwände errichtet oder etwa am „Empfangsort“ Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter eingebaut. Was den Flughafen betrifft, werden vor allem im Bereich „Flugbetrieb“ und „Raumentwicklung/Wohnqualität“ Massnahmen in die Wege geleitet.
Lärmbekämpfung setze am wirkungsvollsten dort an, wo der Lärm der entstehe, schreibt der Regierungsrat. Innerorts braucht es umfassendere Massnahmen. So könne mit geeigneter Raumplanung die Verkehrserzeugung verkleinert werden. Weiter könne man den motorisierten Verkehr so lenken, dass sein Lärm weniger störe. (mai)