10:53 CORONA-VIRUS

SBB sistiert Immobilienprojekte wegen Coronakrise

Teaserbild-Quelle: Thomas Leuthard, Flickr, CC

Die Coronakrise wirkt sich auf die Immobilienprojekte der SBB aus:  Weil die finanzielle Lage sehr angespannt ist, werden zahlreiche Immobilienprojekte so lange auf Eis gelegt, bis ihre Finanzierung gesichert ist.

Während der Bund zur Deckung von Liquiditätsengpässen die kurzfristige Kreditlimite um 550 Millionen Franken erhöht hat sowie Bund und Parlament eine dringliche Botschaft verabschiedet haben, um bei den Transportunternehmen die Corona-bedingten Einnahmeausfälle in den abgeltungsberechtigten Bereichen Infrastruktur, Regionalverkehr und Güterverkehr abzufedern, trägt die SBB die Einnahmeausfälle in den nicht abgeltungsberechtigten Bereichen Immobilien und Fernverkehr selbst.

Um die ernste finanzielle Lage zu stabilisieren, habe man den mittelfristigen Investitionsrahmen bei Immobilienprojekten in Abstimmung mit dem Eigner reduziert, schreibt die SBB in ihrer Medienmitteilung. Dieser Schritt sie erforderlich, damit die SBB den vom Bundesrat erwarteten Schuldendeckungsgrad schrittweise wieder einhalten könne. Dieser liegt laut SBB aktuell deutlich über dem vom Bund geforderten Wert von 6,5.

Investitionenskürzungen von rund 700 Millionen

Die Investitionskürzungen belaufen sich für die Jahre 2021 bis 2025 nach aktuellem Planungsstand auf rund 700 Millionen Franken. Investitionen in Immobilienprojekte ohne zwingende vertragliche Verpflichtungen sollen eingestellt werden, bis ihre Finanzierung gesichert ist. Unmittelbar betroffen sind Projekte in der Waadt, im Kanton Zürich sowie in Bern:

  • Renens-Prilly, Central Malley Aire A + Aire B
  • Renens Quai Ouest, Bâtiment Est
  • Bern Neubau Bollwerk 2-8
  • Zürich Elvetino Limmatstrasse
  • Zürich Wollishofen Bahnhofplatz
  • Horgen Oberdorf
  • Winterthur Stellwerk II

In den kommenden Monaten sollen in der ganzen Schweiz weitere rund 30 Projekte in schrittweise sistiert werden. Dabei schliesst die SBB laufende Projektphasen ordentlich ab.

Nicht von solchen Zwangspausen betroffen sind Investitionsprojekte mit gültigen Mietverträgen oder anderweitigen zwingenden Verpflichtungen. Sie werden wie vereinbart realisiert. Ebenfalls fertiggestellt werden Projekte, die bereits im Bau sind. Die sistierten Projekte werden wieder aufgenommen, sobald deren Finanzierung sichergestellt ist. (mai/mgt)

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