Photovoltaik: Weniger lang auf Förderbeiträge warten
Die Wartefristen für Förderbeiträge für Photovoltaik werden verkürzt: Das Bundesamt für Energie (BFE) will damit die sich im Zuge der Corona-Krise abzeichnende, negative Entwicklung auf dem Markt entschärfen.
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Das BFE unterstützt die Photovoltaik in der Corona-Krise mit 46 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds.
Installation und Anmeldung von Photovoltaikanlagen haben sich im ersten Quartal dieses Jahres im Vergleich zum selben Quartal im 2019 stark erhöht. Diese Entwicklung dürfte einen Dämpfer erhalten: Das BFE rechnet damit, dass sich der Markt ab April wegen der Corona-Krise nicht mehr weiter so positiv entwickelt.
Um die Situation zu verbessern, stellt das Bundesamt für Energie (BFE) nun ein Sonderkontingent von 46 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung. Die gute Liquidität des Fonds lasse diese Sondermassnahme zu, mit der der Zubau ab Sommer 2020 stabilisiert und ab 2021 weiter beschleunigt werden solle, schereibt das BFE in seiner Medienmitteilung. Diese Massnahmen sollen nicht nur den Projektanten zugute kommen, sondern auch dem einheimische Planungs- und Installations-Gewerbe, darunter zahlreiche KMU.
Dank den zusätzlichen Mitteln können die Wartefristen von bisher rund einem Jahr folgendermassen verkürzt werden:
- Grosse Photovoltaikanlagen, Einmalvergütung (GREIV)
Die Warteliste kann komplett abgebaut werden.
Für Anmeldungen, die seit letztem Februar bei der Pronovo AG eingehen, bleibt lediglich eine Bearbeitungsfrist von etwa 3 Monaten bestehen. Anmeldungen, die früher erfolgt sind, erhalten die Zusicherung ihres Förderbeitrags bis spätestens Mitte Mai 2020. - Kleine Photovoltaikanlagen, Einmalvergütung (KLEIV):
Bis Ende 2020 erhalten alle Anlagenbetreiber eine Zusicherung ihres Förderbeitrags, die ihr Gesuch bei der Pronovo AG bis 31. März 2020 eingereicht hatten.
Die Wartefrist für Neuanmeldungen sinkt damit ab April 2020 auf etwa neun Monate.
Förderbeiträge während der Pandemie-Massnahmen einen Monat schneller
Eine weitere Unterstützungsmassnahme ist die vor kurzem kommunizierte Kulanzregelung der Pronovo AG für Photovoltaikanlagen, die aufgrund der Corona-Massnahmen des Bundesrates nicht bis Ende März 2020 fertiggestellt werden konnten (oder die Beglaubigung nicht rechtzeitig erhalten haben). Sie wären unverschuldet von den ab 1. April 2020 geltenden tieferen Vergütungssätzen betroffen. Um dies zu verhindern, können die Anlagenbetreiber bei der Pronovo AG eine Ausnahme von der Absenkung der Vergütungssätze beantragen.
Des Weiteren werden die verfügten Förderbeträge während der Dauer der Pandemie-Massnahmen bereits innerhalb von 14 Tagen nach Versand der definitiven Verfügungen (KLEIV und GREIV) ausbezahlt, das ist rund 1 Monat schneller als bisher.
Selbstverständlich bleibe die 30-tägige Einsprachefrist und damit die Möglichkeit zur Erhebung einer Einsprache bestehen, teilt das BFE mit. Allerdings gilt dies nur vorübergehend und wird nach Entschärfung der Pandemie-Massnahmen wieder so umgestellt, dass die Förderbeiträge erst nach Ablauf der Einsprachefrist ausbezahlt werden. (mai/mgt)