Über 97 Prozent der Baustellen halten Schutzmassnahmen ein
Über 1900 Kontrollen hat die Suva seit 25. März auf Schweizer Baustellen durchgeführt. Bei mehr als 97 Prozent der Kontrollen im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe wurden die vom Bund vorgegebenen Schutzmassnahmen eingehalten. Dies gab der SBV am Mittwoch bekannt.
Auf den meisten Baustellen waren keine Meldungen an die zuständigen Behörden nötig. Dies zeigt ein Bericht der Schweizerischen Unfallversicherung Suva. Auch kantonale Kontrollen wurden durchgeführt. So habe etwa die Zürcher Kantonspolizei rund 1200 eigene Kontrollen durchgeführt, die jedoch zu keiner Betriebsschliessung führten, wie der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) am Mittwoch mitteilte.
Schutzmassnahmen einhalten
Die Zahlen würden die bisherige differenzierte Strategie des Bundesrates stützen, der den Betrieb auf dem Bau unter Einhaltung der Schutzmassnahmen ermögliche, wie der SBV schreibt. Die Baumeister appellieren an alle Beteiligten im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe, die Schutzmassnahmen umzusetzen. Ein Appell richtet der SBV auch an die Unia: Die Gewerkschaft solle mithelfen, mit dem Betrieb möglichst vieler Baustellen Firmenexistenzen und Arbeitsplätze zu sichern.
1900 Kontrollen, 45 Meldungen
Aus den rund 1900 Baustellen-Kontrollen der Suva resultierten nur 45 Meldungen mit Beanstandungen, die an die Kantone weitergeleitet wurden. In mehr als 97 Prozent aller kontrollierten Fälle waren die Schutzmassnahmen soweit umgesetzt, das weitergearbeitet werden konnte und nur vereinzelt geringe Anpassungen beim Baustellenbetrieb nötig waren.
Auch die Zahl an Meldungen von aussen an die Kantone, denen die Kontrolleure nachgehen, sei relativ gering, wie der SBV weiter mitteilt. Wie aus dem Suva-Bericht hervorgeht, sind dies in der Regel kleinere organisatorische Massnahmen, welche innert kurzer Frist umgesetzt werden können. In vielen Fällen werden zur Sicherheit der Bauarbeiter Nachkontrollen angesetzt.
Baustellenbetrieb sicherstellen
Wie der SBV weiter mitteilt, dokumentieren die Zahlen das grosse Engagement, mit welchem die Bauunternehmungen die Massnahmen in kürzester Zeit und wirkungsvoll umgesetzt hätten. Für die Gesellschaft und die Volkswirtschaft sei es wichtig, dass der Betrieb auf den Baustellen unter Einhaltung der Schutzmassnahmen weiter möglich ist, halten die Baumeister fest.
So könne der Bau in der Bewältigung der aktuellen Situation eine wichtige Rolle spielen und die Wirtschaft und Gesellschaft stützen. Es gebe genügend andere Branchen, die nicht mehr arbeiten können und unfreiwillig staatliche Hilfe in Anspruch nehmen müssten. (mgt/pb)
Schutzmassnahmen auf der Baustelle
Informationen und Checklisten
Benutzt jeder Mitarbeiter sein eigenes Arbeitswerkzeug? Diese und weitere Fragen listet die Checkliste für Baustellenim Zusammenhang mit dem Corona-Virus auf, die das Seco zusammengestellt hat. Daneben wurde auch ein Merkblatt mit allgemeinen Informationen zum Schutz vor dem Corona-Virus am Arbeitsplatz herausgegeben.
Ebenfalls ausführlich zum Schutz vor dem Virus und zu juristischen Fragen informiert der SIAauf seiner Websiteund bietet unter anderemzwei Informationsblätterzum Download an.Das eine thematisiert dierechtliche Situation, vor allem aus Arbeitnehmersicht.Das zweite Factsheet behandeltBaustellenschliessungen. Erstellt hat es dieSIA zusammen mit der Usic.
Auch die Usic hat auf ihrer Website einen Bereich mit Infos zum Corona-Virus eingerichtet. Die Informationen werden laufend aktualisiert:www.usic.ch/de/leistungen/corona.
Was im Bauwerkvertrag nach SIA-118 bei Baubehinderungen und Terminverzug gilt, beantwortet Baurechtsexperte Thomas Risch hier.
Hotlines
- Die Suva hat eineHotlinefür Fragen rund um den Schutz von Arbeitnehmern vor dem Coronavirus eingerichtet; Sie ist von 8 bis 17 Uhr unter041 419 60 00 erreichbar.
- Für rechtliche Fragen hat der SIA eine telefonische Kurzauskunfteingerichtet. Weitere Infos unter:www.sia.ch/de/coronavirus/informationen/beratung/