Corona-Virus: Kanton Genf nimmt Baustopp zurück
Nach der Schliessung aller Baustellen wegen des Corona-Virus macht der Kanton Genf einen Rückzieher. Diese können wieder geöffnet werden - allerdings nur auf Antrag und unter strengen Auflagen.
Quelle: Luisfpizarro / pixabay.com / public-domain-ähnlich
Genf, Symbolbild.
Die Kantonsregierung hat am Mittwoch die Regeln der Verordnung des Bundesrates angepasst. Wer Bauarbeiten starten oder weiterführen möchte, muss dies beim Kanton beantragen.Dabei ist ein Nachweis erforderlich, dass die vom Bund erlassenen Gesundheitsvorschriften auf der Baustelle eingehalten werden können. Dies betrifft insbesondere die Hygiene und den Abstand unter den einzelnen Mitarbeitern.
Regelmässige Kontrollen
Die Unternehmen müssen sich beim Bauinspektorat melden, welches die Einhaltung der Vorschriften vor Ort überprüft. Bei Zuwiderhandlungen könnten strafrechtliche Massnahmen und Sanktionen verhängt werden, teilte der Staatsrat mit. Er kündigte regelmässige und strenge Kontrollen durch die Behörden an.
Das Vorpreschen von Genf in Sachen Baustopp hatte national für Aufsehen gesorgt. Kein anderer Kanton verhängte wegen der Ausbreitung des Virus so drastische Massnahmen für das Baugewerbe.
Gesundheitsschutz für Arbeiter
Am Mittwochabend forderte der Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse erneut, generell den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden zu verbessern. In einem Communiqué hiess es, der Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt bleibe weiterhin kritisch. Die Kantone und die Suva sollten Kontrollen in den Betrieben intensivieren. Der Bundesrat solle die Kantone zudem in die Pflicht nehmen, mehr zu tun.
Weiter hat der Staatsrat auf Antrag des Mieterverbands Asloca entschieden, Mieter und Untermieter während der Corona-Krise besser zu schützen. So werden Zwangsräumungen von Wohnungen bis Ende Mai ausgesetzt. Die Regelung kann entsprechend der Entwicklung der Lage verlängert werden. (sda)