Corona-Virus: Bisher sieben Baustellen in Baselland beanstandet
Die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMBK) hat im Zusammenhang mit dem Corona-Virus bisher auf 91 Baustellen im Kanton Baselland Hygienekontrollen durchgeführt. Sieben Baustellen wurden dem kantonalen Arbeitsinspektorat gemeldet.
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Roter Bauhelm, Symbolbild.
Nach anfänglichen Mängeln bei über der Hälfte der bisher kontrollierten 91 Baustellen im Kanton Basel-Landschaft waren per Ende Woche 66 einwandfrei, wie die Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) am Sonntag mitteilte.
Sieben Baustellen seien allerdings auch bei der Nachkontrolle nicht auf dem erforderlichen Stand gewesen. Sie wurden dem kantonalen Arbeitsinspektorat gemeldet. Dieses wird allenfalls weitere Massnahmen wie die temporäre Schliessung verfügen, sollten die Baustellenverantwortlichen die Missstände nicht umgehend beheben.
Unia darf keine Kontrollen durchführen
Die Kontrollen seien notwendig und zeigten Wirkung, heisst es in der Mitteilung. Die VGD hält zudem fest, dass die Gewerkschaft Unia nicht befugt sei, eigene Hygienekontrollen durchzuführen. Unia hatte in den vergangenen Tagen immer wieder Baustellen besucht und darauf hingewiesen, dass die Hygieneregeln nicht eingehalten würden.
Die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMBK)hatte am 19. März bekanntgegeben, dass sie ab sofort die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln auf Baselbieter Baustellen kontrollieren werde. Die Kontrollen erfolgen im Auftrag von Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Thomas Weber. (sda/pb)
Schutzmassnahmen auf der Baustelle
Informationen und Checklisten
Benutzt jeder Mitarbeiter sein eigenes Arbeitswerkzeug? Diese und weitere Fragen listet dieChecklistefür Baustellenim Zusammenhang mit dem Corona-Virus auf, die das Seco zusammengestellt hat. Daneben wurde auchein Merkblattmit allgemeinen Informationen zum Schutz vor dem Corona-Virus am Arbeitsplatz herausgegeben.
Ebenfalls ausführlich zum Schutz vor dem Virus und zu juristischen Fragen informiert der SIAauf seiner Websiteund bietet unter anderemzwei Informationsblätterzum Download an.Das eine thematisiert dierechtliche Situation, vor allem aus Arbeitnehmersicht.Das zweite Factsheet behandeltBaustellenschliessungen. Erstellt hat es dieSIA zusammen mit der Usic.
Auch die Usic hat auf ihrer Website einen Bereich mit Infos zum Corona-Virus eingerichtet. Die Informationen werden laufend aktualisiert:www.usic.ch/de/leistungen/corona.
Was im Bauwerkvertrag nach SIA-118 bei Baubehinderungen und Terminverzug gilt, beantwortet Baurechtsexperte Thomas Rischhier.
Hotlines
- Die Suva hat eineHotlinefür Fragen rund um den Schutz von Arbeitnehmern vor dem Coronavirus eingerichtet; Sie ist von 8 bis 17 Uhr unter041 419 60 00 erreichbar.
- Für rechtliche Fragen hat der SIA eine telefonische Kurzauskunfteingerichtet. Weitere Infos unter:www.sia.ch/de/coronavirus/informationen/beratung/