09:45 CORONA-VIRUS

Baustelle in Herisau geschlossen: Corona-Regeln nicht eingehalten

Teaserbild-Quelle: Garry Heger flickr CC BY 2.0

Das Arbeitsinspektorat von Appenzell Ausserrhoden hat in Herisau die Schliessung einer Baustelle verfügt. Bei einer Besichtigung waren grobe Verstösse gegen die Corona-Vorschriften festgestellt worden.

Herisau im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Quelle: Garry Heger flickr CC BY 2.0

Herisau, Symbolbild.

Um die Vorgaben des Bundes auch auf den Baustellen durchzusetzen, habe das kantonale Arbeitsinspektorat gemeinsam mit der Suva Kontrollen vor Ort durchgeführt, teilte das Ausserrhoder Amt für Wirtschaft und Arbeit am Dienstag mit.Üblicherweise seien Verwarnungen ausgesprochen und Hinweise zur Verbesserung abgegeben worden. Diese würden in der Regel befolgt.

Auf einer Baustelle in Herisau seien die Vorgaben aber nicht umgesetzt worden. Aufgrund der groben Verstösse habe das Arbeitsinspektorat am Gründonnerstag die Schliessung der Baustelle verfügt. Bevor dort wieder gearbeitet werden darf, müssen die Mängel behoben sein. (sda)

Schutzmassnahmen auf der Baustelle

Informationen und Checklisten

Benutzt jeder Mitarbeiter sein eigenes Arbeitswerkzeug? Diese und weitere Fragen listet dieChecklistefür Baustellenim Zusammenhang mit dem Corona-Virus auf, die das Seco zusammengestellt hat. Daneben wurde auchein Merkblattmit allgemeinen Informationen zum Schutz vor dem Corona-Virus am Arbeitsplatz herausgegeben.

Ebenfalls ausführlich zum Schutz vor dem Virus und zu juristischen Fragen informiert der SIAauf seiner Websiteund bietet unter anderemzwei Informationsblätterzum Download an.Das eine thematisiert dierechtliche Situation, vor allem aus Arbeitnehmersicht.Das zweite Factsheet behandeltBaustellenschliessungen. Erstellt hat es dieSIA zusammen mit der Usic.

Auch die Usic hat auf ihrer Website einen Bereich mit Infos zum Corona-Virus eingerichtet. Die Informationen werden laufend aktualisiert:www.usic.ch/de/leistungen/corona.

Was im Bauwerkvertrag nach SIA-118 bei Baubehinderungen und Terminverzug gilt, beantwortet Baurechtsexperte Thomas Rischhier.

Hotlines

  • Die Suva hat eineHotlinefür Fragen rund um den Schutz von Arbeitnehmern vor dem Coronavirus eingerichtet; Sie ist von 8 bis 17 Uhr unter041 419 60 00 erreichbar.
  • Für rechtliche Fragen hat der SIA eine telefonische Kurzauskunfteingerichtet. Weitere Infos unter:www.sia.ch/de/coronavirus/informationen/beratung/

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