Bauhauptgewerbe und SBB: Lösungen für Corona-Mehrkosten
Baustellenschliessungen und aufwendigen Schutzmassnahmen im Zuge der Coronakrise lösten und lösen Mehrkosten aus. Die SBB und das Bauhauptgewerbe haben vereinbart, wie sie entsprechenden Nachforderungen umgehen.
Quelle: Unsplash
Bauhelm (Schmuckbild)
Weil Baustellen wegen der Coronakrise geschlossen werden mussten oder die Arbeiten wegen Schutzmassnahmen aufwendiger sind, sehen sich Bauunternehmen und Bauherren mit Mehrkosten konfrontiert.
Damit Nachforderungen Bauprojekten im Zuge der Corona-Pandemie schnell und unbürokratisch abgewickelt werden können, hat die SBB Infrastruktur mit dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV), der Infra Suisse, der Vereinigung Schweizerischer Bahntechnik-Unternehmen sowie der Vereinigung Schweizerischer Gleisbauunternehmer eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Sie beinhaltet folgende Punkte:
- Forderungen von Unternehmen, die mit den vereinbarten Grundsätzen einverstanden sind, werden prioritär behandelt.
- Bei der Ermittlung der Mehrkosten wollen sich SBB Infrastruktur und die Verbände auf bekannte und etablierte Modelle stützen. Die zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Herunter- und Hochfahren von Baustellen werden nach den in den einzelnen Werkverträgen vereinbarten Kalkulationsansätzen für Regiearbeiten entschädigt.
- Für die Dauer, in der auf den Baustellen nicht gearbeitet werden konnte, wird den Firmen, soweit es der Bahnbetrieb zulässt, zusätzliche Zeit eingeräumt. Mehrkosten aufgrund des Stillstands von Baustellen werden je nach Positionen zwischen Unternehmen und SBB Infrastruktur differenziert geteilt.
- SBB Infrastruktur verlangt von den Bauunternehmen Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus, welche die Schutzmassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit konkretisieren. So kann SBB Infrastruktur verlangen, dass auf einer Baustelle eine Covid-19-Verantwortliche Person eingesetzt wird, um die Einhaltung der Massnahmen zu überwachen. Diese Personalkosten werden von der SBB zu vorgegebenen Tarifen getragen.
- Die Umsetzung von Schutzmassnahmen gemäss den Vorgaben des Bundes führt zu Mehrkosten. Kosten für den Schutz der Mitarbeitenden werden von den Unternehmen übernommen. SBB Infrastruktur prüft im Einzelfall Kostenbeteiligungen für Mehraufwendungen bei übermässigen Erschwernissen. In welchem Umfang sich SBB Infrastruktur jeweils an den Kosten für die geringere Produktivität beteiligt, wird baustellenspezifisch mit den Bauunternehmen im Einzelfall geprüft. (mgt/mai)
Der gefundene Weg könne ein Beispiel und eine Vorlage für die Lösungsfindung zwischen öffentlichen oder privaten Bauherren und Unternehmen sein, schreibt der SBV dazu in seiner Medienmitteilung.
SBB Infrastruktur und die Branchenverbände des Bauhauptgewerbes tragen mit dieser Lösung laut SBV zur Bewältigung der Coronakrise und der Einhaltung der BAG-Vorschriften bei. Bei den Baustellen stehe weiterhin die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden im Zentrum. (mgt/mai)
Weitere Informationen: Faktenblatt «Umgang mit Nachträgen rund um COVID-19»