12:20 BAUPROJEKTE

Zürcher Baudirektion klärt Seegrundsanierung in Uetikon am See vertieft ab

Teaserbild-Quelle: Hochbauamt | Architektur: Krebs und Herde, Winterthur; Visualisierungen: Tom Schmid Visualisierungen & Illustrationen

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat entschieden, ein Baurekursgerichtsurteil zur in Uetikon am See geplanten Seegrundsanierung nicht weiterzuziehen. Stattdessen werden die geforderten zusätzlichen Abklärungen vorgenommen.

Visualisierung öffentlicher Seepark Uetikon am See Zürich

Quelle: Hochbauamt | Architektur: Krebs und Herde, Winterthur; Visualisierungen: Tom Schmid Visualisierungen & Illustrationen

Die Einsprache gegen die Seegrundsanierung hat auch Auswirkungen auf einen im Bereich geplanten, öffentlichen Seeuferpark (Visualisierung), der sich in der Folge verzögert.

Die Frist für eine Beschwerde gegen das Urteil des Zürcher Baurekursgerichts läuft am Freitag ab, wie die Baudirektion am Freitag mitteilte. Man habe entschieden, das Urteil nicht weiterzuziehen. Der Kanton plant die Sanierung des Seegrunds vor dem ehemaligen Industrieareal der Chemischen Fabrik in Uetikon am See.

Ursprünglich war geplant, die belasteten Sedimente im ganzen Perimeter abzusaugen. Nach weiteren Abklärungen hielt es die Baudirektion jedoch für besser, die Sedimente in einem Teilbereich in Ufernähe mit sauberem Material zu überschütten. Davon betroffen wäre ungefähr ein Fünftel der gesamten Sanierungsfläche.

Schadstoffverteilung unzureichend abgeklärt

Diese Planänderung wurde von der Baukommission der Gemeinde Uetikon am See und den kantonalen Fachstellen bewilligt. Allerdings wurde beim Baurekursgericht eine Einsprache dagegen erhoben. Ende Oktober hiess das Gericht diese teilweise gut. Die Baudirektion habe die Verteilung der Schadstoffe unzureichend abgeklärt, so das Urteil.

Ansonsten habe das Baurekursgericht jedoch alle Punkte der Rekurrierenden abgewiesen, schreibt die Baudirektion. Insbesondere habe es die Schüttung im vorliegenden Fall als grundsätzlich zulässige Sicherungsmassnahme beurteilt, die auch angewendet werden dürfe, wenn die Schadstoffe nicht abgebaut würden.

Die geforderten Abklärungen will die Baudirektion nun vornehmen. Dazu gehören Kernbohrungen bis ins natürliche Sediment und chemische Analysen der Bohrkerne. Danach soll erneut geprüft werden, welches die optimale Sanierungsvariante ist. Wann das Ergebnis vorliegen wird, ist derzeit offen.

Sedimente mit Schwermetallen belastet

Das Betriebsareal der Chemischen Fabrik wurde fast 200 Jahre lang industriell genutzt. Die Tätigkeiten hinterliessen Spuren. Diverse Untersuchungen zeigten, dass am Seegrund auf einer Fläche von rund 75’000 Quadratmetern mit Schwermetallen belastete Sedimente vorhanden sind, die die Gewässerökologie gefährden.

Ziel der Sanierung ist es, diese Gefährdung zu beseitigen. Für Menschen und das Trinkwasser besteht laut Baudirektion keine Gefahr. Die Sanierung hatte Ende April 2022 begonnen und ist gemäss Mitteilung inzwischen mit Ausnahme des von der Projektänderung betroffenen Bereichs in Ufernähe abgeschlossen. (pb/mgt/sda)


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