Wohnsiedlungen: Gestaltungsplan für «Seebahn-Höfe» in Zürich genehmigt
Die Wohnbaugenossenschaften ABZ und BEP planen mit dem Projekt «Seebahn-Höfe» an der Seebahnstrasse im Zürcher Stadtkreis vier den Ersatz zweier Wohnsiedlungen. Das Hochbaudepartement der Stadt Zürich hat den Gestaltungsplan nun genehmigt.
Quelle: RAFAEL SCHMID ARCHITEKTEN, Zürich
Visualisierung: So könnte die neue Wohnsiedlung der BEP dereinst aussehen. Ansicht von der Seebahnstrasse.
Die Siedlung «Kanzlei» der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich (ABZ) an der Seebahnstrasse 197 und die Siedlung «Seebahn» der Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals (BEP) an der Seebahnstrasse 221 im Quartier Aussersihl im Zürcher Stadtkreis vier wurden 1930 erbaut. Viele der über 90 Jahre alten Wohnungen sind heute gegen die stark befahrene Seebahnstrasse ausgerichtet.
Mit dem Projekt «Seebahn-Höfe» planen die Wohnbaugenossenschaften den Ersatz der Siedlungen durch Neubauten. Im Rahmen dessen soll Wohnraum für rund 1000 Personen entstehen, wodurch sich dieser im Vergleich zu heute verdoppelt.
Die Wohnungen sollen sich dabei nicht mehr gegen die Strasse, sondern gegen den Innenhof orientieren, um die Wohnqualität zu verbessern. Geplant ist ein Mix aus gemeinschaftlichen Wohnformen mit Familienwohnungen und Senioren-Kleinwohnungen.
Projekt hat lange Vorgeschichte
Das Projekt hat eine über zehnjährige Vorgeschichte. Bereits 2011 hatte der Zürcher Stadtrat dem Vorhaben grünes Licht erteilt und dabei unter Einhaltung von Auflagen die Entlassung der Wohnsiedlungen aus dem Inventar der schützenswerten Bauten in Aussicht gestellt.
2014 war dann der Projektwettbewerb für die neue BEP-Wohnsiedlung entschieden, gewonnen hatten die Harder Spreyermann Architekten und die Landschaftsarchitekt Martin Klauser. Im März 2015 war der Studienauftrag für die ABZ-Siedlung abgeschlossen; Sieger waren die Müller Sigrist Architekten zusammen mit der Westpol Landschaftsarchitektur.
Quelle: RAFAEL SCHMID ARCHITEKTEN, Zürich
Visualisierung: So könnte die neue Wohnsiedlung der BEP dereinst aussehen. Ansicht von der Stauffacherstrasse.
Im August 2016 entschied der Zürcher Stadtrat dann, die beiden Siedlungen aus dem Inventar der schützenswerten Bauten zu entlassen. Die geplanten Neubauten erfüllten seiner Ansicht nach die hohen sozialen und städtebaulichen Anforderungen und rechtfertigten deshalb die vom Stadtrat getroffene Güterabwägung, hiess es damals in einem Communiqué.
Damit nicht einverstanden war der Zürcher Heimatschutz; er reichte gegen die Inventarentlassung Rekurs ein. Nach einer Niederlage vor dem Baurekursgericht zog dieser den Entscheid weiter vor das Verwaltungsgericht, welches die Beschwerden im Juli 2018 ebenfalls abwies.
Privater Gestaltungsplan freigegeben
Wie die Genossenschaften am Montag mitteilten, hat das Zürcher Hochbaudepartement den privaten Gestaltungsplan für das Projekt nun freigegeben. Damit sei ein wichtiger Schritt in der Planung erreicht, man freue sich sehr über den Konsens mit der Stadt, so Claudia Vontobel, Präsidentin der BEP.
Mit dem Gestaltungsplan würden wichtige Qualitäten des Areals gesichert, auf dem die heutigen Siedlungen stehen. Mindestens jede fünfte Wohnung werde subventioniert und sei damit einkommensschwachen Haushalten vorbehalten, heisst es weiter. Auch die weiteren Wohnungen würden sich dank genossenschaftlicher Kostenmiete im preisgünstigen Segment bewegen.
Quelle: RAFAEL SCHMID ARCHITEKTEN, Zürich
Visualisierung: So könnte die neue Wohnsiedlung der BEP dereinst aussehen. Ansicht von der Erismannstrasse.
Anschluss an Fernwärmenetz
In den Erdgeschossen beider Siedlungen sind Atelier- und Gewerberäume vorgesehen, die verschiedene Nutzungen sowie ein Café am Anny-Klawa-Platz zulassen. Darüber hinaus sind auch eine Kindertagesstätte, ein Doppel-Kindergarten und zwei Gemeinschaftsräume geplant.
Die grünen Innenhöfe bleiben mit teilweise alten Bäumen bestehen und dienen zusammen mit begrünten Dachflächen, Fassaden und Vorgartenbereichen der Kühlung im Quartier. Weiter sollen die Neubauten auch an das Fernwärmenetz der Stadt angeschlossen werden.
«Die Anzahl Parkplätze wollen wir unter das nötige Minimum der Parkplatzverordnung reduzieren, deshalb ist im Gestaltungsplan festgehalten, dass wir ein Mobilitätskonzept einreichen», so Claudia Vontobel.
Baubeginn frühestens im Sommer 2025
Der private Gestaltungsplan «Seebahn-Höfe» liegt nun öffentlich auf. Danach wird er bereinigt, vom Stadtrat verabschiedet und im Stadtparlament beraten. In Kraft gesetzt wird er laut Mitteilung voraussichtlich Ende 2024.
Die Baugenossenschaften verfügen bereits über je ein Bauprojekt und die Zustimmung ihrer Genossenschafter. Im Hinblick auf die Baugesuche würden die Projekte nochmals à jour gebracht. «Mit dem Baubeginn rechnen wir frühestens im Sommer 2025», so ABZ-Präsidentin Nathanea Elte. (mgt/pb)
Quelle: RAFAEL SCHMID ARCHITEKTEN, Zürich
Visualisierung: So könnte die neue Wohnsiedlung der BEP dereinst aussehen. Blick auf den Innenhof.
Quelle: RAFAEL SCHMID ARCHITEKTEN, Zürich
Visualisierung; So soll sich die neue Wohnsiedlung der ABZ dereinst präsentieren.
Quelle: RAFAEL SCHMID ARCHITEKTEN, Zürich
Visualisierung; So soll sich die neue Wohnsiedlung der ABZ dereinst präsentieren.