Windpark-Projekt «Bel Coster» in Waadt: Bundesgericht heisst Beschwerde gut
Das Windpark-Projekt «Bel Coster» im Waadtländer Jura muss überarbeitet werden. Das Bundesgericht hat den gemeindeübergreifenden Teilnutzungsplan für ungültig erklärt. Es verlangt zusätzliche Studien zu den möglichen Auswirkungen auf die Umwelt.
Quelle: Alpiq
Visualisierung des Windparks Bel Coster: Geplant sind insgesamt neun Windenergieanlagen.
In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hiess das Bundesgericht die Beschwerde mehrerer Verbände, darunter Helvetia Nostra, sowie der Gemeinde Jougne (F) und dreier Privatpersonen gut. Der 2018 von den Gemeinden L'Abergement, Ballaigues und Lignerolle verabschiedete Teilnutzungsplan wurde für nichtig erklärt, ebenso die in diesem Rahmen geplanten Rodungen und die Zufahrtsstrasse.
Das höchste Schweizer Gericht stellte sich damit gegen das Waadtländer Verwaltungsgericht, das die Beschwerde 2022 abgewiesen hatte. Diese Instanz war damals der Ansicht, dass bestimmte zusätzliche Abklärungen zum Vogel- und Gewässerschutz im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durchgeführt werden könnten.
Redimensionierung möglich
Die Bundesrichter wiesen den Fall an den Kanton zurück. Sie verlangten, dass das Projektdossier in mehreren Punkten bezüglich Umweltverträglichkeit ergänzt wird. Die noch fehlenden Abklärungen zum Gewässerschutz, den Zugvögeln und betreffend die Abstände der Brut- und Balzplätze der Vogelarten Waldschnepfe, Rotmilan, Steinadler und Uhu zu den geplanten Windkraftanlagen müssten bereits im Rahmen der Nutzungsplanung und nicht erst im Baubewilligungsverfahren erfolgen, hiess es im Urteil.
Das Bundesgericht schloss nicht aus, dass die Ergebnisse Auswirkungen auf den Standort oder die Anzahl der Windkraftanlagen und damit den Umfang der Stromproduktion haben könnten. Diese Änderungen könnten wiederum die Interessenabwägung beeinflussen.
Nationales Interesse anerkannt
Die Fragen im Zusammenhang mit der Planung und der erwarteten Stromerzeugung wurden nach Auffassung des Bundesgerichts hingegen ausreichend geprüft. So liege die erwartete Gesamtproduktion deutlich über 20 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr, womit der Windpark als Projekt von nationalem Interesse einzustufen sei.
Zudem gingen die Richter nicht auf die Einwände der Beschwerdeführer bezüglich des Landschafts- und Denkmalschutzes ein und erachteten die Abklärungen des Risikos, dass die Rotorblätter der Windturbinen Eis auf die Wanderwege schleudern könnten, als ausreichend.
Das vom Energiekonzern Alpiq und den drei Gemeinden getragene Projekt «Bel Coster» sieht den Bau von neun Windturbinen mit einer Höhe von 210 Metern auf den Waadtländer Jurahöhen zwischen Suchet und Mont-d'Or (F) vor. Die erwartete Produktion liegt zwischen 65 und 80 GWh pro Jahr. (sda)
(Urteil 1C_458/2022 vom 12. Februar 2024)