Windenergie: Bundesgericht erlaubt zweite Abstimmung über Windpark in Sonvilier
Oberhalb von Sonvilier im Berner Jura ist ein Windpark geplant. Nachdem das Projekt in einem ersten Urnengang in der Gemeinde sehr knapp durchgefallen ist, sollen die Stimmberichtigten nun ein weiteres Mal über das Projekt befinden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen eine Initiative für eine zweite Abstimmung über die Windturbinen abgewiesen.
Im 2020 hatten die Stimmberechtigten von Sonvilier mit gerade Mal vier Stimmen Unterschied die Überbauungsordnung für den geplanten Windpark "Quatre Bornes" abgelehnt. In der Folge reichten die Befürworter des Projekts eine Initiative für eine zweite Abstimmung ein, die der Gemeinderat für gültig erklärte. Doch dagegen formierte sich Widerstand, 25 Bürgerinnen und Bürger wehrten sich mit einer Beschwerde, über die schliesslich das Bundesgericht befinden musste. Dieses entschied nun, dass eine neue Abstimmung auf Gemeindeebene stattfinden könne.
Bundesgericht kann nur Zulässigkeit einer Beschwerde prüfen
Wie das Bundesgericht hielt in seinem Urteil festgehalten hat, kann es nur die Frage der Zulässigkeit der Beschwerde prüfen, nicht aber die Inhalte der Anfechtung. - Die Beschwerdeführenden sehen darin "eine Weigerung" der obersten Richter, sich mit dem Problem auseinanderzusetzen. "Das oberste Gericht des Landes hat den politischen Rechten in unserer Gemeinde, ja in der ganzen Schweiz einen schweren Schlag versetzt", schreibt die Organisation "Sauvez l'Echelette" in ihrem Communiqué. Mit dem Entscheid scheine nun klar zu sein, dass wenn ein Volksentscheid gewissen Personen nicht gefalle, es lediglich eine Initiative brauche, um eine neue Abstimmung zu verlangen.
Der Windpark "Quatre Bornes" befindet sich auf dem Grund der Kantone Bern und Neuenburg. In Neuenburg ist das Projekt von allen kantonalen Instanzen bewilligt worden. (sda/mai)