Villa Musegg in Luzern soll im Baurecht abgegeben werden
Ursprünglich sollte die 155 Jahre alte Villa Musegg in Luzern saniert und für Wohnzwecke vermietet werden. Nachdem der Grosse Stadtrat den Kredit für das Projekt aber ablehnte, soll das renovationsbedürftige Gebäude nun im Baurecht abgegeben werden.
Quelle: Stadt Luzern
Südfassade der Villa: Hinter der gedeckten Terrasse im Erdgeschoss hätte nach der Sanierung eine öffentliche Nutzung mit gastronomischem Angebot entstehen sollen. Im Obergeschoss und im Dachgeschoss waren Wohnungen geplant.
Die 1867 erbaute Villa, die zwischen Wachtturm und Zytturm an die Museggmauer grenzt und im kantonalen Bauinventar als schützenswert verzeichnet ist, hätte eigentlich nach Plänen der Stadt saniert werden sollen. Im Erdgeschoss sollte ein Café einziehen, in den Obergeschossen waren zwei Wohnungen und in der Remise Büroflächen geplant.
Diese Mischung von öffentlicher und privater Nutzung, aber auch die Kosten sowie denkmalpflegerische und ökologische Fragen waren im Parlament jedoch umstritten. So lehnte der Grosse Stadtrat im Februar denn auch einen Kredit von 7,4 Millionen Franken für die geplante Sanierung ab.
Sanierungskosten von 6,2 Millionen Franken
Wie der Luzerner Stadtrat am Montag mitteilte, ist er nun bereit, eine Motion von FDP, Mitte, SVP, Grüne und GLP entgegenzunehmen. Die Motionärinnen schlagen vor, Villa und Remise im Baurecht abzugeben. Der Park rund um das frühere städtische Kindergärtnerinnenseminar soll öffentlich zugänglich bleiben.
Der Stadtrat unterstützt diese Lösung. Er schätzt die Sanierungskosten, die auf den Baurechtsnehmer zukommen, auf 6,2 Millionen Franken. Die Stadt könne Ausgaben vermeiden, darüber hinaus könne sie aber keinen grossen wirtschaftlichen Nutzen ziehen, schreibt er.
Der Stadtrat beziffert den Verkehrswert der Villa auf minus 4,4 Millionen Franken. Das Minus erklärt er dabei mit dem schlechten Zustand des Gebäudes. Der aufgestaute Unterhaltsbedarf habe den Immobilienwert komplett aufgezehrt, heisst es.
Quelle: Stadt Luzern
Haupteingangstür auf der Westseite der Villa Musegg,
Baurechtsabgabe als Liebhaberobjekt
Für den Stadtrat ist klar, dass Villa und Remise unter den gegebenen Umständen kein Renditeobjekt sind, sondern für eine Baurechtsabgabe als Liebhaberobjekt am Markt platziert werden muss. Wie dieses dort aufgenommen werde, sei offen, auch weil die Nutzer der Villa keine private Umgebungsfläche zur Verfügung hätten.
Einen marktgerechten, positiven Baurechtszins gibt es angesichts der Investitionskosten und des negativen Verkehrswerts nicht. Als Mindestangebot will der Stadtrat deswegen einen theoretischen jährlichen Baurechtszins von 14'000 Franken ausschreiben.
Einen Vorstoss zur Villa Musegg eingereicht hatte auch die Fraktion der SP. Sie fordert in einem Postulat eine Zwischennutzung zur Erprobung einer künftigen definitiven Nutzung. Diesen Vorstoss lehnt der Stadtrat ab. (pb/mgt/sda)