Verwaltungszentrum in Samedan erleidet Rückschlag vor Bundesgericht
Das Bundesgericht hat den Arealplan Bahnhof Samedan aufgehoben, womit das dort geplante regionale Verwaltungszentrum in ferne Zukunft rückt. Der Arealplan weicht unzulässig stark von den sonst geltenden Bauvorgaben für dieses Gebiet ab.
Quelle: RhB
Illustration: Hier hätte das geplante Verwaltungs- und Dienstleistungszentrum in Samedan realisiert werden sollen.
Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Beschwerde von sieben Privatpersonen und einer Firma gutgeheissen. Es führt darin aus, dass die im Arealplan vorgesehenen Abweichungen von der Grundordnung strenger zu beurteilen seien, als geschehen.
Grund dafür sei, dass der Plan vom Gemeindevorstand erlassen worden sei, nicht einer Abstimmung unterlag und somit demokratisch weniger stark abgestützt sei. Das Gericht bestätigt die Sicht der Beschwerdeführer, dass die Abweichungen namentlich bei den Gebäudelängen massiv seien und die Grundordnung – also die Bahnhofzone – aushebeln und ihres Gehaltes entleeren würde.
Ein Bau für mehrere Stellen
Die Gemeinde Samedan legte den Entwurf des Arealplans im Herbst 2018 auf. Geplant war auf einer Fläche von rund 12'000 Quadratmetern ein neues Verwaltungs- und Dienstleistungszentrum in der Bahnhofszone auf dem jetzigen RhB-Areal.
Das Gebiet umfasst den bestehenden Parkplatz, die beiden Betriebsgebäude der Rhätischen Bahn, den alten Güterschuppen, den Bahnhofplatz und Teile der Via Retica und der Via Promulins. Mehrere kantonale Dienststellen und der Grenzwacht sollten mit dem Neubau unter einem Dach arbeiten können. (sda/pb)
(Urteil 1C_398/2021 vom 8.11.2022)