Verwaltungsgericht stoppt Bauprojekt am Seeufer in Brunnen SZ
Die Seeuferpromenade in Brunnen SZ kann nicht wie geplant aufgewertet werden. Das Schwyzer Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen das Bauprojekt gutgeheissen, weil dadurch das Grundwasser zu stark tangiert würde. Die Gemeinde akzeptiert das Urteil.
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Blick auf die Seepromenade in Brunnen.
Das Gericht habe die Baubewilligung für die zweite Etappe der Neugestaltung des Seeufers aufgehoben, teilte die Gemeinde Ingenbohl am Freitag mit. Für das Projekt seien nun Anpassungen nötig.
Geplant ist die Erneuerung der historischen Promenade am Vierwaldstättersee zwischen dem Schiffländeplatz und dem Bellevuequai. 2020 hatte das Stimmvolk dafür 5,2 Millionen Franken genehmigt. 2015/16 war in einer ersten Etappe der Abschnitt Waldstätterquai realisiert worden.
Die historische Uferpromenade in Brunnen geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Durch die Neugestaltung soll der ursprünglichen Konzeption wieder Nachdruck verliehen werden. Auf der ganzen Quaianlage sollen Platanen gepflanzt werden. Geplant ist ferner ein neuer Uferweg und ein attraktiver Platz bei der Schifflände.
Gericht stösst Regierungsentscheid um
Gegen die Baubewilligung der Gemeinde war eine Beschwerde eingegangen. Der Schwyzer Regierungsrat wies diese ab. Der Beschwerdeführer zog den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiter, das ihm nun Recht gab.
Entlang des Uferabschnittes sind laut dem zuständigen Gemeinderat Edgar Steiner Fundationen notwendig. Weil in Brunnen das Grundwasser mit dem See zirkuliert, braucht es für Tiefbauten einen Nachweis zum Durchfluss des Grundwassers.
Der Kanton erteilte für den Bau der Fundation eine Ausnahmebewilligung, auch der Regierungsrat stützte dies. Das Verwaltungsgericht sieht dies nun aber anders. Gemäss dem Urteil sind die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt.
Park- und Bootsanlegeplätze aufheben
Laut der Mitteilung der Gemeinde bedeutet dies, dass die Einbauten in den Untergrund die Durchflusskapazität des Grundwassers weniger als höchstens 10 Prozent gegenüber dem unbeeinflussten Zustand beeinflussen dürfen. Dafür seien Projektanpassungen und ein neues Baubewilligungsverfahren erforderlich.
Gemäss Steiner geht es um die Tiefe und die Dichte des Fundaments. Er sei zuversichtlich, dass man eine technische Möglichkeit finde, um dies zu entschärfen. Für die Aufwertung werden auch Park- und Bootsanlegeplätze aufgehoben. Diese ebenfalls gerügten Massnahmen stützte das Gericht indes.
Die Gemeinde werde das Urteil nicht ans Bundesgericht
weiterziehen sondern den Entscheid des Verwaltungsgerichts akzeptieren. Es sei
unklar wie sich die Anpassungen finanziell auswirken würden und wie gross die
Verzögerung sei. Ursprünglich war geplant, die Arbeiten 2021 aufzunehmen. (sda)