Verteilzentrum in Roggwil: Aargauer Gemeinden ziehen vor Bundesgericht
Die Gemeinden Murgenthal und Rothrist AG wehren sich weiter gegen den Bau eines Lidl-Verteilzentrums in Roggwil BE. Nach einem Urteil des Berner Verwaltungsgerichts ziehen die Nachbargemeinden ihre Beschwerde ans Bundesgericht weiter, wie der Regionalplanungsverband Zofingen Regio am Mittwoch mitteilte.
Quelle: zvg
Visualisierung des geplanten Lidl-Verteilzentrums auf dem Gugelmann-Areal in Roggwil.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern habe den Aargauer Gemeinden Murgenthal, Rothrist und Brittnau und den Luzerner Gemeinden Pfaffnau, Reiden, Roggliswil in seinem Urteil vom 24. April die Legitimation für eine Beschwerde gegen die Genehmigung der Zonenplanänderung Brunnmatt in Roggwil BE abgesprochen.
Dort plant der Discounter Lidl ein neues Verteilzentrum. Das gut 600 Meter lange und 100 Meter breite Gebäude soll auf der Industriebrache des Gugelmann-Areals realisiert werden. Rothrist und Murgenthal als hauptbetroffene Gemeinden ziehen die Beschwerde nun weiter an das Bundesgericht, wie Zofingenregio schreibt.
Mehr als doppelt soviel Lastwagen
Das Berner Verwaltungsgericht verwies in seinem Entscheid auf die schon heute sehr hohe Verkehrsdichte auf der Strecke von Roggwil zum Autobahnanschluss Rothrist, wie es hiess. Dadurch sei der Lärm, den zusätzliche Lastwagen in Murgenthal und Rothrist machen würden, vernachlässigbar.
Max Schärer, Gemeindeammann von Murgenthal, wird in der Mitteilung von Zofingenregio wie folgt zitiert: «Das Argument, dass es eh schon laut ist, finde ich zynisch. Ausserdem würde sich der Schwerverkehr in der Nacht durch die Lidl-Lastwagen in Murgenthal mehr als verdoppeln.»
Besonders stossend für die Gemeinden sei, dass die inhaltlichen Einwände, die sie seit Jahren gegen die Zonenplanänderung und das Lidl-Projekt vorbringen, vom bernischen Verwaltungsgericht gar nicht behandelt worden seien.
Der Regionalverband Zofingenregio weist darauf hin, dass am Standort Roggwil Logistik nur dann nachhaltig betrieben werden könne, wenn ein Grossteil der An- und Auslieferungen durch die Eisenbahn erfolgt. Dies hätten raumplanerische Abklärungen des Kantons Bern ergeben. Dass dies für das Lidl-Projekt nicht gelten solle, sei nicht akzeptabel. (sda/pb)