Urner Regierungsrat gegen Standesinitiative zur Axenstrasse
Der Urner Regierungsrat sieht keine Möglichkeit, um den Steinschlagschutz der Axenstrasse im Gebiet Gumpisch unverzüglich zu verbessern. Man müsse die Realisierung des Projekts Neue Axenstrasse abwarten.
Quelle: zvg
Axenstrasse, Symbolbild.
Dies schreibt der Regierungsrat zu zwei Interpellationen und einer Motion aus den Reihen der SVP und der FDP. Die beiden Landratsfraktionen verlangen in einer gemeinsamen Motion, dass Uri zuhanden der eidgenössischen Räte eine Standesinitiative für eine vorgezogene bauliche Lösung im Gebiet Gumpisch (Axenstrasse) einreiche. Es müssten unverzüglich bauliche Massnahmen ausgeführt werden, damit dort die Sicherheit wieder gewährleistet sei.
Der Regierungsrat lehnt die Motion ab, auch wenn er die Forderung als «sachlich verständlich»bezeichnet. Er führt dazu rechtliche und ordnungspolitische Gründe an.Das Projekt Neue Axenstrasse soll die A4-Verbindung zwischen Brunnen SZ und Flüelen UR sicherer machen. Seit 2014 läuft das Plangenehmigungsverfahren. Gegen das Vorhaben wurden diverse Einsprachen eingereicht, der Regierungsrat rechnet damit, dass diese juristische Klärung noch eine gewisse Zeit andauern dürfte.
Gewaltentrennung respektieren
Da die Strasse im Gebiet Gumpisch Teil der Neuen Axenstrasse ist, könnte eine Standessinitiative des Urner Parlaments als Eingriff in ein laufendes Rechtsmittelverfahren verstanden werden, erklärte der Regierungsrat. Dies würde die Gewaltentrennung verletzen.
Der Regierungsrat weist auch darauf hin, dass der Bund nach den Steinschlägen vom 28. Juli 2019 und vom 2. Oktober 2019 im Gumpischtal Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Umfang von mehreren Millionen Franken ergriffen habe. Zu diesen gehören ein Radar, der die Gesteinsbewegungen überwacht, Steinschlagnetze und ein Damm. Vom Wortlaut her verlange die Motion nichts, was nicht schon eingeleitet sei, erklärt der Regierungsrat.
Um die Strasse verfügbarer zu machen, brauche es eine neue Galerie, schreibt der Regierungsrat. Eine solche sei im Projekt Neue Axenstrasse vorgesehen. Vor der noch ausstehenden Plangenehmigung könne nicht gebaut werden.
Aufschiebende Wirkung verhindern
Im Plangenehmigungsverfahren müsse das Projekt Neue Axenstrasse als Ganzes behandelt werden. Es könnten nicht einzelne Teile herausgelöst werden. Bei der Ausführung wäre dies möglich, aber aus finanziellen Gründen nicht sinnvoll.
Erfolgsversprechender als eine Standesinitiative ist gemäss der Kantonsregierung, wenn sich Uri für eine rasche Realisierung des Teilprojekts Gumpisch einsetze. So gelte es, allfälligen Beschwerden möglichst die aufschiebende Wirkung zu entziehen. (sda)