09:41 BAUPROJEKTE

Überbauung Hoffmatte in Thun: Bundesgericht weist Beschwerde ab

Teaserbild-Quelle: zvg, Stadt Thun

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die geplante Überbauung der Hoffmatte in der Stadt Thun abgewiesen. Damit wird der Entscheid der Stimmbevölkerung rechtskräftig. Das Projekt mit rund 180 Wohnungen kann ausgearbeitet werden.

Visualisierung Überbauung auf Areal Hoffmatte in Thun

Quelle: zvg, Stadt Thun

Visualisierung der geplanten Überbauung auf dem Areal Hoffmatte.

Die Hoffmatte ist ein ungenutztes Areal neben der Hoffmann Neopac AG im Gwatt. Die Thuner Stimmberechtigten hiessen im Februar 2020 eine Zonenplanänderung gut. Die Zone mit Planungspflicht schafft die Voraussetzung für eine geplante Überbauung mit 180 Wohnungen, einem Alterspflegeheim, einer Kita und einem Quartierladen.

Im September 2020 hatte das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die neue Zone sowie die Überbauungsordnung genehmigt. Das AGR wies zudem alle Einsprachen von Anwohnern und deren Beschwerde gegen die Abstimmung ab. Die Direktion für Inneres und Justiz stützte diese Entscheide im Juli 2021.

Die Beschwerdeführer zogen den Entscheid jedoch weiter vor das Verwaltungsgericht. Dieses wies die Beschwerde gegen die Abstimmung von 2020 sowie gegen die neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) im Mai 2022 aber ebenfalls ab. Die Gegner zogen auch dieses Urteil weiter.  

Bundesgericht weist Beschwerde ab

Wie die Vorinstanzen habe nun auch das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen, heisst es in einer Mitteilung der Stadt Thun von Donnerstag. Damit werde der Entscheid der Stimmbevölkerung rechtskräftig und das geplante Wohnprojekt könne realisiert werden.

«Wir freuen uns aus demokratiepolitischen Gründen über diesen Entscheid. Damit können wir endlich dem Wunsch der Bevölkerung nachkommen und dringend benötigten Wohnraum für alle Generationen schaffen», wird Stadtpräsident Raphael Lanz in der Mitteilung zitiert.

Die Grundeigentümerin Hoffmann Neopac AG plante das Wohnbauprojekt seit 2015 gemeinsam mit der Frutiger AG und der Stiftung WiA – Wohnen im Alter. Die Verzögerungen haben laut Stadt im vergangenen November aber zur Auflösung des Projektierungsvertrags mit der Stiftung WiA geführt.

Erstbezüge frühestens 2026/2027

Die Stadt will die privaten Projektpartner nach eigenen Angaben nun aktiv bei der Lösungsfindung unterstützen. Dabei werde nach wie vor auch nachhaltig gestalteter Wohnraum für Thuner in ihrem zweiten Lebensabschnitt angestrebt, heisst es weiter.

Sobald die Gespräche erfolgt sind, wird gemäss Mitteilung über das weitere Vorgehen informiert. Auf Basis der rechtskräftigen ZPP und UeO können die Grundeigentümer Hoffmann Neopac AG und Frutiger AG nun die Bauprojekte ausarbeiten.

Anschliessend folgt ein Baubewilligungsverfahren. Ziel der Frutiger AG ist es, 2023/2024 ein Baugesuch für die erste Etappe einzureichen. Erstbezüge seien frühestens ab 2026/2027 möglich. (mgt/pb)


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