Überbauung Hoffmatte in Stadt Thun wird Fall fürs Bundesgericht
Das Bundesgericht muss sich mit der Überbauung der Hoffmatte in Thun befassen. Einer der drei Beschwerdeführer zieht das Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts weiter.
Quelle: zvg, Stadt Thun
Visualisierung der geplanten Überbauung auf dem Areal Hoffmatte.
Das teilte die Stadt Thun am Mittwoch mit. Der Gemeinderat hoffe auf eine rasche Behandlung durch das höchste Gericht. Sein Ziel sei es, das Vorhaben gemäss dem Wunsch der Stimmbevölkerung bald realisieren zu können. Mit der qualitätsvollen Innenentwicklung könne dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden.
Das Verwaltungsgericht hatte die Beschwerden gegen die Abstimmung von 2020 und gegen die neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) im vergangenen Mai abgewiesen. Die Beschwerdeführer waren zuvor schon beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) und bei der bernischen Justizdirektion abgeblitzt.
Überbauung mit 180 Wohnungen
Die Hoffmatte ist ein ungenutztes Areal im Gwatt. Die Thuner Stimmberechtigten hiessen im Februar 2020 eine Zonenplanänderung gut. Die Zone mit Planungspflicht schafft die Voraussetzung für eine Überbauung mit 180 Wohnungen, einem Alterspflegeheim, einer Kita und einem Quartierladen.