Überbauung Brunaupark in Zürich: CS-Pensionskasse reicht neues Baugesuch ein
Die Pensionskasse der Credit Suisse (CS) wird Ende Monat ein neues Baugesuch für die Überbauung auf dem Brunaupark-Areal in Zürich einreichen. Dieses berücksichtigt neu die Lärmschutz-Anforderungen, nachdem das erste Projekt deshalb gerichtlich gestoppt wurde.
Quelle: bildbau GmbH
Visualisierung Überbauung Brunaupark: Ansicht Giesshuebelstrasse Ladenzentrum.
Die CS plant, das bestehende Wohn- und Ladenareal Brunaupark
in Zürich von Grund auf neu zu gestalten. Geplant sind auf einer Fläche von
rund 39‘500 Quadratmetern unter anderem 512 neue Wohnungen, ein neues Ladenzentrum,
ein grosszügiger Grünraum sowie Verbindungen in die Allmend.
Dafür sollen die meisten bestehenden Gebäude auf dem Areal abgerissen und durch
Neubauten ersetzt werden.
Das kantonale Baurekursgericht hatte im September 2020 einen Rekurs der Anwohner gegen das Vorhaben gutgeheissen. Mit dem Urteil hoben die Richter die
ursprüngliche Baubewilligung für die geplante Grossüberbauung auf, weil die
Immissionsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung bei rund
95 der geplanten Wohnungen überschritten worden wären.
Wohnungsgrundrisse wegen Lärmschutz angepasst
Die Pensionskasse der Credit
Suisse Group (Schweiz) wird nun Ende Monat ein neues Baugesuch für das Vorhaben
einreichen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Dieses berücksichtige die neue
Rechtsprechung zum Lärmschutz und «verschiedene im baurechtlichen Prozess
eingebrachte Anliegen». Das äussere Erscheinungsbild und die Anordnung der Bauten
bleiben unverändert, da diese laut Mitteilung vom Stadtzürcher Baukollegium für
gut befunden wurden.
Ein zentraler Aspekt des neuen Gesuchs sei die Anpassung der
Wohnungsgrundrisse. So liegen die Wohn- und Schlafzimmer nun auf der ruhigeren
Seite. Zur Strasse hin befinden sich neu die Treppenhäuser, Küchen und
Bäder. Die Anzahl der geplanten Wohnungen bleibt laut Mitteilung nahezu gleich.
Neben den neuen Grundrissen wurden zudem die Lager- und Verkaufsfläche des
Ladenzentrums verkleinert. Dadurch werde die Anzahl Parkplätze um knapp einen
Fünftel reduziert und damit die Belastung durch den motorisierten Verkehr
deutlich gesenkt.
Quelle: bildbau GmbH
Visualisierung Überbauung Brunaupark: Ansicht Hof Quartierplatz.
Gebäude erhalten Fassadenbegrünung
Weiter hat die Neugestaltung der Untergeschosse laut der CS dazu geführt, dass der Grünraum freier gestaltet werden kann. So könnten nun mehr grosse Bäume gepflanzt werden. Daneben wurde die Umgebungsgestaltung konkretisiert und klimafreundlicher geplant: Der Anteil der versiegelten Flächen wurde vergrössert und die Gebäude erhalten eine Fassadenbegrünung.
Wie die CS weiter festhält, wurde der Bauablauf neu etappiert. So starten die Bauarbeiten der ersten Etappe frühestens im Jahr 2025. Die Erneuerung des Ladenzentrums ist in der zweiten Etappe vorgesehen. Zuvor seien hierbei aber bereits Sanierungsarbeiten in den Verkaufsräumen und an der Betriebstechnik notwendig, insbesondere bezüglich Lüftung, Klimatisierung und Brandschutz. Die Baubewilligung für diese Arbeiten liegt laut Mitteilung vor, die Umsetzung ist für 2022 geplant.
Mieter dürfen bis Juni 2024 bleiben
Im Februar 2021 haben sich die bestehenden Mieter, zusammen mit dem Mieterinnen- und Mieterverband Zürich, mit der CS aussergerichtlich darauf geeinigt, dass sie bis mindestens Juni 2024 bleiben dürfen. Gekündigt werden darf ihnen erst, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, dann müssen sie innert dreier Monate ausziehen. Liegt bis Ende Juni 2029 keine Baubewilligung vor, können die Mieter zu den bisherigen Konditionen wohnen bleiben. (mgt/pb/sda)
Quelle: bildbau GmbH
Visualisierung Überbauung Brunaupark: Ansicht Giesshuebelstrasse.