10:56 BAUPROJEKTE

Tagelswangen: Eine Kiesgrube so gross wie 46 Fussballfelder

Teaserbild-Quelle: Ivan Bandura / Unsplash

Bei Tagelswangen in der Gemeinde Lindau sollen drei Kiesgruben entstehen, die unter anderem für den Bau des Brüttenertunnels genutzt werden sollen. Das Projekt ist jedoch umstritten.

Kiesgrube Deponie

Quelle: Ivan Bandura / Unsplash

In Tagelswangen soll eine Kiesgrube mit einer Abbaufläche von 33 Hektaren entstehen.

Die kantonale Baudirektion hat den Gestaltungsplan für drei Kiesgruben bei Tagelswangen festgesetzt. Das Papier umfasst zwischen den Gemeinden Lindau und Illnau-Effretikon eine Abbaufläche von 33 Hektaren, was einer Fläche von 46 Fussballfeldern entspricht.

Das Gebiet soll in drei Etappen abgebaut werden. Der Ort der Kiesgrube ist nicht zufällig gewählt – er befindet sich in der Nähe des geplanten Brüttenertunnels. Diesen will die SBB voraussichtlich zwischen 2026 und 2035 bauen. Er wird zwischen Töss und Bassersdorf gebohrt und ist eine Erweiterung der Bahnstrecke Zürich-Winterthur auf durchgehend vier Spuren.

Für den Bau des Tunnels werden rund 500‘000 Tonnen Kies benötigt, die man in der nahen Kiesgrube Tagelswangen abbauen könnte. Ebenfalls sei es möglich, die Hälfte des Tunnelaushubs über Förderbänder in den geplanten Kiesgruben abzulagern. So liessen sich etwa 250‘000 Lastwagenfahrten einsparen, wie aus einer gemeinsamen Medienmitteilung der Baudirektion und der beiden Standortgemeinden hervorgeht.

102 Einsprachen nach öffentlicher Auflage

Dieser Abbau sei jedoch nur möglich, wenn die erste der drei Kiesgruben 2026 in Betrieb genommen werden kann. Und das Vorhaben ist seit Anbeginn umstritten. Nach der öffentlichen Auflage waren 102 Einwendungen eingegangen. Auch die Gemeinde Lindau wehrte sich erst vergeblich bis vor Bundesgericht gegen den kantonalen Richtplaneintrag. Mittlerweile unterstützen aber beide Standortgemeinden das Vorhaben, da sie in langen Verhandlungen mit dem Abbauunternehmer Verbesserungen erzielt haben.

Für das Projekt wird nun entscheidend sein, ob innerhalb der Rekursfrist bis am 6. Juni Einsprachen von Privaten oder Organisationen eingehen werden.  (kev)

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