Streit um Überbauung Hoffmatte: Etappensieg für Stadt Thun
Die Stadt Thun hat im Streit um die Überbauung der Hoffmatte einen Etappensieg errungen: Die kantonale Direktion für Inneres und Justiz hat die Einsprachen gegen die Zonenplanänderung abgewiesen. Die Gegner ziehen nun vors Verwaltungsgericht.
Quelle: zvg, Stadt Thun
Visualisierung der geplanten Überbauung auf dem Areal Hoffmatte.
Auf dem ungenutzten Areal neben der Hoffmann Neopac AG im Gwatt soll eine Wohnüberbauung entstehen. Geplant sind 180 Wohnungen und ein Alterspflegeheim mit 96 Plätzen und 55 Alterswohnungen, die von der Stiftung «WiA – Wohnen im Alter» betrieben werden. Weiter sollen auch eine Kindertagesstätte, ein Laden sowie ein öffentliches Café/Restaurant im Pflegeheim entstehen.
Das Grundstück ist im Eigentum der Hoffmann Neopac AG, die das Bauprojekt gemeinsam mit der Frutiger AG entwickelt. Im Februar 2020 erteilten die Stimmberechtigten der für das Vorhaben benötigten neuen Zone mit Planungspflicht (ZPP) mit rund 62 Prozent Ja-Stimmen grünes Licht. Daraufhin genehmigte das kantonale Amt für Gemeinden- und Raumordnung (AGR) im September 2020 die ZPP sowie die Überbauungsordnung.
Gegner ziehen vor Verwaltungsgericht
Das AGR wies zudem alle eingegangenen Einsprachen gegen das Vorhaben und eine Abstimmungsbeschwerde ab, woraufhin die Gegner den Entscheid weiterzogen. Die Stadt Thun erhielt nun im Juli 2021 in zweiter Instanz recht: Die kantonale Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) wies ebenfalls sämtliche Beschwerdepunkte ab.
Die Beschwerdeführer ziehen den Entscheid nun ans Verwaltungsgericht des Kantons Bern weiter, wie die Stadt Thun am Mittwoch mitteilte. Man werde dort aus «demokratiepolitischen Gründen» ein beschleunigtes Verfahren beantragen, damit das Vorhaben nach dem Wunsch der Stimmbevölkerung möglichst bald realisiert werden könne. (mgt/pb)