Streit um Pflästerung bei Klosterplatz Einsiedeln: Vergleichslösung gefunden
Der Streit darüber, wie der neue Klosterplatz in Einsiedeln SZ gepflästert werden soll, ist beendet: Die beiden beteiligten Parteien, der Bezirk Einsiedeln und die kantonale Denkmalpflege, haben sich auf eine Vergleichslösung geeinigt.
Quelle: Kecko flickr CC BY 2.0
Klosterplatz Einsiedeln im Kanton Schwyz. (Symbolbild)
Im Bestreben um eine einvernehmliche Lösungen fanden seit Ende des vergangenen Jahres verschiedene Abklärungen und Gespräche statt, teilte das Schwyzer Bildungsdepartement am Montag mit. Ende April resultierte eine Vergleichslösung. Die Regierung stimmte dieser schliesslich Ende Juni zu.
So wird der Bezirk Einsiedeln die ursprünglich vorgeschlagene Gestaltung des «Platzes im Platz» mit Flusskieseln neu ausschreiben. Ausgenommen sind die zum Marienbrunnen führenden Muldenrinnen beziehungsweise die hindernisfreien Streifen, die aus Rücksicht auf gehbehinderte Personen mit geschnittenen, ovalen Steinen – geflammt und in Mörtel gesetzt – ausgeführt werden.
Denkmalpflege will Mehrkosten mittragen
Die Denkmalpflege anerkenne die Bemühungen des Bezirks Einsiedeln und dessen Bestreben, den denkmalpflegerischen Wünschen entgegenzukommen, heisst es weiter. Und ist bereit, allfällig entstehende Mehrkosten mitzutragen. Das aktuell sistierte Verfahren könne aufgrund dieses Vergleichs abgeschrieben werden.
Zudem wird mit dem Vergleich dem Anliegen des Klosters Einsiedeln entsprochen, die konkrete planerische Ausgestaltung mit dem Verfasser des Projektes «Platz im Platz» erarbeiten zu lassen. Damit soll die Qualität der Lösung sichergestellt und für die Baueingabe sowie für die Diskussion mit den Verbänden die Grundlage gelegt werden. Bezirk und Kloster streben auch eine gemeinsame Nutzungs- und Unterhaltsregelung für den in ihrem beider Besitz befindlichen «Platz im Platz» an.
Kanton intervenierte mit Baustopp
Im Rahmen der Umsetzung des Projekts «Platz im Platz» des Zürcher Landschaftsarchitekten Günter Vogt hatten sich grosse Differenzen in Bezug auf die Ausführung der Pflästerung auf dem Klosterplatz ergeben. Während der Bezirk Einsiedeln und die Behindertenvertreter eine in Mörtel gebunden Pflästerung verlangten, war für die Denkmalpflege und das Kloster eine ungebundene Pflästerung in Sand «zwingend».
Das Schwyzer Bildungsdepartement schritt mit einem vorsorglichen Baustopp ein. Im Oktober 2019 einigten sich die Parteien auf eine Zwischenlösung, einen Übergangsbelag. (sda/pb)