Steinbruch Mormont: Bundesgericht heisst Einspruch der Gegner teilweise gut
Das Bundesgericht hat die Beschwerde von drei Verbänden gegen die Erweiterung des Steinbruchs in Le Mormont VD teilweise gutgeheissen. Es anerkennt den Wert des Ortes «La Birette» und verlangt, dass die Landschaft nach dem Abbau wiederhergestellt wird.
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Luftaufnahme des Steinbruchs im Mormont, aus dem der Kalkstein für die Zementherstellung gewonnen wird.
Die Betriebsbewilligung für den Steinbruch in Le Mormont kann nicht in der vom Kanton Waadt bewilligten Form erteilt werden. Dies schreiben die Helvetia Nostra, Pro Natura Waadt und der Verband für den Schutz des Mormont (Association pour la sauvegarde du Mormont) in einer Mitteilung von Donnerstag.
Das Urteil des Kantonsgerichts Waadt von 2020 wird aufgehoben. Das Umweltdepartement muss die von der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) abgegebenen Empfehlungen berücksichtigen.
Zementproduktion von nationaler Bedeutung
Das Bundesgericht hält fest, der ausserordentliche natürliche Reichtum des Hügels dürfe nicht ignoriert werden. Es bestehe aber auch ein öffentliches Interesse an der Zementproduktion.
In seinem Richtplan für Steinbrüche habe der Kanton Waadt eine umfassende Abwägung aller Interessen vorgenommen, um die günstigsten Standorte zu ermitteln. Der Richtplan sei von den Beschwerdeführern nicht in Frage gestellt worden, schreibt das Bundesgericht.
Zudem sei der Kanton zum Schluss gekommen, dass für den Abbau von Kalkstein und Mergel nur die Vorkommen in Le Mormont und Côtes de Vaux in Frage kämen, was nicht zu beanstanden sei.
Nach Ansicht der Bundesrichter könnten die Beschwerdeführer nicht ohne weiteres behaupten, dass die Zementproduktion nicht von nationaler Bedeutung sei. Sie erinnern daran, dass sich der jährliche Zementverbrauch in der Schweiz auf fast 500 Kilogramm pro Einwohner beläuft. Die Zementfabrik in der Gemeinde Eclépens decke rund 20 Prozent des nationalen Bedarfs.
ENHK-Empfehlungen für Auffüllung nicht beachtet
Das Bundesgericht hält jedoch fest, dass die Empfehlungen der ENHK für eine Auffüllung am Ende der Betriebszeit während des Genehmigungsverfahrens nicht beachtet wurden. Daher müsse die Notwendigkeit einer solchen Auffüllung und der Schutzmassnahmen sichergestellt werden.
Die Verbände warten nun auf die Ergebnisse der eingeleiteten Studien. Diese sollen Möglichkeiten für die Sanierung des Standorts aufzeigen, um die Auswirkungen auf die Landschaft zu verringern, die als Landschaft von nationaler Bedeutung anerkannt ist.
Die Organisationen sind der Ansicht, dass die Betriebsbewilligung erst erteilt werden könne, wenn die Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) eine Sanierungslösung genehmigt hat.
Geschützte Orchideen in Wiesen und Hainen
Der Baustoffkonzern Holcim plant, das Abbaugebiet seines Steinbruchs Le Mormont um rund 200 Meter zu erweitern. Der Hügel gehört zur Gemeinde Eclepens bei La Sarraz. Die Wiesen und Haine von «La Birette», die reich an geschützten Orchideen sind, würden endgültig verschwinden, kritisieren die Gegner.
Eine kantonale Volksinitiative «Sauvons le Mormont» ist im Juni 2022 zustande gekommen. Sie muss innerhalb von zwei Jahren beziehungsweise drei Jahren zur Abstimmung vorgelegt werden, wenn der Grosse Rat sie annimmt oder ihr einen Gegenvorschlag gegenüberstellt. (sda/pb)
(1C_368/2020 vom 21.12.2022)