Stadt Bern plant auf Wifag-Areal Überbauung mit 360 Wohnungen
Der Berner Gemeinderat plant auf dem Wifag-Areal im Wylerquartier eine Überbauung mit etwa 360 Wohnungen für rund 800 Bewohner. Die Stadtregierung hat dafür die nötige Überbauungsordnung zuhanden des Stadtrats verabschiedet.
Quelle: Salewski Nater Kretz AG Architektur und Städtebau / zvg Stadt Bern
Visualisierung: Auf dem Areal der ehemaligen Maschinenfabrik Wifag ist eine Überbauung mit rund 360 Wohnungen geplant.
Mit der Überbauung soll auf dem Wifag-Areal an der Wylerringstrasse ein neuer, durchmischter Quartierteil entstehen, wie der Gemeinderat am Donnerstag mitteilte. Neben Neubauten sollen im Rahmen des Projekts auch die erhaltenswerten Gebäude der Leinenweberei in Teilen umgebaut und die unterirdischen Bestandsbauten weitergenutzt werden.
Die den Quartierteil vorgesehenen Grundstücke auf dem Wifag-Areal befinden sich gemäss Mitteilung heute in der Industrie- und Gewerbezone. Damit sei eine Überbauung mit hohem Wohnanteil rechtlich nicht zulässig, schreibt der Gemeinderat.
Deshalb soll die Überbauungsordnung (ÜO) Wylerringstrasse 34, 36, 46 und 48 (Wifag-Areal) erlassen werden. Diese bildet die planungsrechtliche Voraussetzung und basiert auf einem städtebaulichen Richtprojekt, das aus einer Testplanung hervorgegangen und in einem Masterplan verankert ist.
Ein Drittel preisgünstiger Wohnraum
Die ÜO sieht für das ganze Areal acht Baubereiche vor. Mindestens 80 Prozent der zulässigen oberirdischen Geschossfläche ist für die Wohnnutzung reserviert. Ein Drittel davon müsse als preisgünstiger Wohnraum erstellt und in Kostenmiete vermietet werden, schreibt der Gemeinderat.
Unter dieser Voraussetzung werde der neue Quartierteil etwa 360 Wohnungen für rund 800 Bewohner bieten. In den Erdgeschossen sind ausserdem mehrheitlich publikumsorientierte, dem Quartier dienende Arbeitsnutzungen vorgesehen. Dazu zählen beispielsweise Quartierläden.
Weiter müssen sich die Fassaden der Neubauten in die Umgebung einfügen und begrünte Flachdächer mit allfälligen Solaranlagen aufweisen. Zudem sollen die Bauten an das Fernwärmenetz angeschlossen werden, sofern es bei der Baueingabe eine Anschlussmöglichkeit gibt. Spezielle Vorschriften gelten darüber hinaus für den historisch bedeutsamen Bestand der Leinenweberei.
Auf Velofahrer ausgerichtet
Die Siedlung soll auf Velofahrer ausgerichtet sein. So verlangt der Gemeinderat pro Zimmer, das dem Wohnen dient, mindestens einen Veloabstellplatz. Zudem sollen diese fahrend erreichbar sein. Für Autos dürften in einer gemeinsamen Tiefgarage maximal 210 Abstellplätze erstellt werden.
Auch für den Aussenraum plant die Stadtregierung einige Vorgaben. Ein Grossteil ist demnach für die gemeinschaftliche Nutzung, etwa Kinderspielplätze, reserviert und muss stark durchgrünt gestaltet werden. Weiter darf die Aussenfläche maximal zur Hälfte versiegelt und es sollen mindestens 42 Bäume gepflanzt werden.
Die Vorlage wird nun in einem ersten Schritt im Parlament beraten. Anschliessend sollen die Stimmberechtigten darüber entscheiden. Wenn das Parlament dem Geschäft zustimmt, rechnet der Gemeinderat mit einer Abstimmung im Sommer 2024. (pb/mgt/sda)