Stadt Bern muss mit Verkehrsmassnahmen im Breitenrain zuwarten
Die Stadt Bern kann die Verkehrsbeschränkung auf dem Breitenrainplatz noch nicht umsetzen. Das Bundesgericht hat einer Beschwerde gegen die Massnahme aufschiebende Wirkung zuerkannt.
Quelle: zvg
So soll der Breitenrainplatz nach dem Bau aussehen.
In der Sache selber werden die höchsten Richter erst noch entscheiden. Bis dahin sind der Stadt Bern bei der Umsetzung der Verkehrsbeschränkungen die Hände gebunden.Die Stadtbehörden hatten vorgebracht, dass das Projekt bereits erhebliche Verzögerungen erfahren habe. Damit sei die dringend nötige Sanierung der Tramgeleise im Breitenrain verunmöglicht und teure Notsanierungen erforderlich gemacht worden.
Das Bundesgericht hingegen hielt fest, dass die Notsanierung ja bereits ausgeführt und die damit verbundenen Kosten angefallen seien. Dass Rechtsmittelverfahren Verzögerungen und Kosten verursachen können, liege in der Natur der Sache.Für die höchsten Richter rechtfertigt es sich unter diesen Umständen, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzubilligen, damit der bestehende Zustand vorderhand erhalten bliebt.
Die Stadt möchte den Breitenrainplatz umgestalten und ihn teilweise für den motorisierten Individualverkehr sperren. Zudem soll eine Begegnungszone mit Tempo 20 auf der Nordseite entstehen.Der Lorraine-Breitenrain-Leist focht diese Massnahme an. Der Regierungsstatthalter und anschliessend das Verwaltungsgericht stellten sich hinter das Vorhaben der Stadt.
Die Stadtberner Stimmberechtigten hatten im Juni 2015 einen Kredit von 56,1 Millionen Franken für das Projekt «Dr nöi Breitsch»gutgeheissen. Zu den verschiedenen Teilprojekten gehört die Sanierung und Neugestaltung des Breitenrainplatzes. (sda)