Stadelhofen: Calatrava zieht Erweiterung vor Gericht
Der Architekt Santiago Calatrava und sein Büro haben vor dem Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung des Projektwettbewerbs für den Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen in Zürich verlangt. Das Gericht gewährt der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung. In der Sache selbst muss es noch entscheiden.
Quelle: Pascale Boschung
Bahnhof Stadelhofen, Symbolbild.
Projekte für den Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen gemäss den Vorgaben der Ausschreibung der SBB hätten «unweigerlich entstellenden Charakter und würden die unübertragbaren und unverzichtbaren Urheberpersönlichkeitsrechte»von Calatrava verletzen. Dies kritisieren der Architekt und sein Büro in ihren Beschwerden ans Bundesverwaltungsgericht. In einem am Mittwoch publizierten Zwischenentscheid hat das Bundesverwaltungsgericht den Antrag auf aufschiebende Wirkung abgewiesen.
Die SBB schrieben Ende Oktober 2018 für den Bau eines vierten Gleises und die Erweiterung der Verkaufsflächen im Bahnhof Stadelhofen einen Projektwettbewerb aus. Calatrava hatte die erste Erweiterung des Bahnhofs zwischen 1984 und 1990 umgesetzt. Calatrava will gemäss Entscheid sein urheberrechtlich geschütztes Bauwerk bewahren. Zudem will er sich die Möglichkeit bewahren, am Projektwettbewerb teilzunehmen.
Frühere Erweiterungsstudie
Die SBB hatten Calatrava bereits früher eine Studie für die Bahnhofserweiterung erstellen lassen, die er im September 2016 vorlegte. Wegen dieser Vorbefasstheit fürchtet der Architekt, dass er aus dem Wettbewerb ausscheiden könnte. Dies geht aus dem Zwischenentscheid hervor. Das Bundesverwaltungsgericht sieht diesbezüglich jedoch kein Problem, weil die vorgelegte Studie und die aktuellen Wettbewerbsvorgaben völlig unterschiedlich seien.
So sei beispielsweise gemäss SBB-Ausschreibung vorgesehen, dass das vierte Gleis etwa 35 Meter in den Berg hineinversetzt gebaut werde. Calatrava hatte dieses Gleis hingegen direkt hinter dem bestehenden Gleis 3 auf dem Niveau der unterirdischen Ladenpassage geplant. Das Preisgericht wird gemäss Zeitplan bis am 28. Februar maximal acht Anbieter unter den eingereichten Teilnahme-Anträgen auswählen. Diese können dann am Projektwettbewerb teilnehmen. (sda)