Spitallamm-Staumauer: Kein Bundesbeitrag für Erneuerung
Die Kraftwerke Oberhasli erhalten für die Erneuerung der Spitallamm-Staumauer an der Grimsel keinen Investitionsbeitrag des Bundes. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Kraftwerke gegen diesen Entscheid abgewiesen.
Quelle: Stefan Schmid
Der Baustart für die neue Spitallamm-Sperre erfolgte bereits vergangenes Jahr. (Archivbild vom November 2019)
Die Kraftwerke Oberhasli hatten beim Bundesamt für Energie (BFE) ein Gesuch um einen Investitionsbeitrag von rund 22,6 Millionen Franken gestellt. Grundlage für das Gesuch bildet das Energiegesetz. Dieses sieht die Förderung erneuerbarer Energien vor, insbesondere einheimischer Anlagen.Beim BFE und den Kraftwerken Oberhasli bestehen unterschiedliche Ansichten dazu, welche Berechnungsmethode im vorliegenden Fall angewendet werden muss.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden, dass nicht nur die Erlöse aus den Kraftwerken gleich am Grimselsee, sondern auch jene der unteren Kraftwerkstufen zu berücksichtigen sind. Dies hat Auswirkungen auf die nicht amortisierbaren Mehrkosten, die mit den Bundesbeiträgen verringert werden sollen, damit eher in erneuerbare Energien investiert wird.
Baustart bereits erfolgt
Der ganze Anlagekomplex der Kraftwerke Oberhasli umfasst im oberen Aaretal 13 Wasserkraftwerke, die durch acht Stauseen gespeist werden. Der Baustart für die neue Spitallamm-Sperre erfolgte bereits vergangenes Jahr.
Das 125 Millionen Franken teure Werk kommt vor die bestehende Staumauer zu stehen. Die heutige Mauer wird nicht abgebrochen, sondern bleibt stehen. Für den Ausgleich des Wasserspiegels wird beidseits der alten Mauer ein Ausgleichsstollen gebaut.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (sda)
(Urteil A-897/2019 vom 27.3.2020)