Solothurner Regierung: Volk stimmt wie geplant über Umfahrung Klus ab
Der Solothurner Regierungsrat sieht «keinen Anlass» zur Verschiebung der Abstimmung über das umstrittene Millionenprojekt für die Umfahrung Klus in Balsthal. Das Volk entscheidet am 26. September über den kantonalen Kostenanteil von 63,7 Millionen Franken.
Quelle: Kanton Solothurn
Modell der Entlastungsstrasse Klus im Balsthal.
Das macht der Regierungsrat in der am Dienstag publizierten Antwort auf eine Interpellation der SP-Fraktion im Kantonsrat klar. Das Parlament hatte die Interpellation vergangene Woche mit 71 zu 20 Stimmen für dringlich erklärt. Gemäss der SP-Fraktion ist das Strassenbauprojekt nicht bewilligungsfähig. Es könne auch nicht mit geringfügigen Anpassungen bewilligungsfähig gemacht werden.
Gericht entscheidet erst nach Abstimmung
Die Kritiker der Umfahrung stützen sich auf ein amtliches Gutachten. «Das Vorhaben würde den Zusammenhang von Siedlung und natürlich geformter Landschaft, das heisst den Charakter der historisch gewachsenen Strukturen praktisch im ganzen Ortsbild von nationaler Bedeutung stark verändern und die ortsbildlichen Qualitäten schmälern.»
Zu diesem Schluss kommen die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EDK) in einem Gutachten im Auftrag des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn. Das Gericht entscheidet über die Beschwerde der Strassengegner erst nach der Volksabstimmung.
Vorgehen ist laut Regierungsrat üblich
Der Regierungsrat hält in seiner Stellungnahme dazu fest, das Gutachten bilde gemäss dem Gesetz über den Natur- und Heimatschutz eine der Grundlagen der Interessenabwägung, die dem Verwaltungsgericht beim aktuellen Verfahrensstand als Entscheidbehörde obliege. Daher sei es falsch, von einer «formaljuristischen» Klärung auszugehen.
Der Bau der Umfahrung Klus bedinge einen rechtskräftigen Entscheid über den Erschliessungsplan des Projekts und einen Beschluss über den Verpflichtungskredit für das Vorhaben. «Die Vorgehensweise, dass die beiden unabhängigen Verfahren nicht sequenziell, sondern parallel durchgeführt werden, ist rechtens, üblich und prozessökonomisch sinnvoll», hält der Regierungsrat fest.
Die Frage nach der Rechtmässigkeit der Durchführung voneinander unabhängiger Verfahren zur Plangenehmigung und für den Kreditbeschluss seien eingehend abgeklärt. Gemäss Bundesgericht lasse sich keine auf Bundesrecht basierende Pflicht zur verfahrensrechtlichen Vereinigung von Kreditbewilligung und Strassenprojektgenehmigung ableiten.
Eine Umfrage in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Bern habe ergeben, dass getrennte Kredit- und Planbeschlussverfahren üblich seien. (sda/pb)