Solarexpress: Berner Gericht bremst erstes bewilligtes Projekt aus
Sie war das erste Solarexpress-Projekt, das eine Baubewilligung erhalten hat: die Solaranlage oberhalb der Alp Morgeten im Simmental. Ab wann sie realisiert wird, ist aktuell nicht klar. Das bernische Verwaltungsgericht hat die Zuständigkeit für eine von Umweltverbänden erhobene Beschwerde verneint und das Dossier an die kantonalen Behörden weitergeleitet.
Quelle: Energie Thun AG
Visualisierung der geplanten Solaranlage auf der Alp Morgeten in der Gemeinde Oberwil im Simmental.
Bei der Solaranlage geht es um knapp 17’000 Solarmodule, die eine Fläche von insgesamt 7,5 Hektaren belegen. Zu stehen kommen soll sie oberhalb der Alp Morgeten in Oberwil im Simmental. Die Module sollen dereinst jährlich zwölf Millionen Kilowattstunden Strom für 3000 Haushalte produzieren. Hinter dem Projekt steht die Morgeten Solar AG, daran beteiligt sind unter anderem die Thun Solar AG und die Energie Thun AG.
Im Mai letzten Jahres hatte die Anlage als schweizweit erstes Solarexpress-Projekt eine Baubewilligung vom zuständigen Regierungsstatthalteramt erhalten. Allerdings erhoben in der Folge die Stiftung Landschaftsschutz, der Schweizer Alpen-Club und Mountain Wilderness beim Verwaltungsgericht Beschwerde. Ausschlag dafür gegeben hatte gemäss einer Medienmitteilung der Verbände zahlreiche offene Rechtsfragen und der «grosse Präjudizcharakter des Projekts». Insbesondere sollte die Frage der Stromableitung durch eine Moorlandschaft gerichtlich überprüft werden. Weiter monierten die drei Verbände die «unzureichende Koordination» zwischen der Baubewilligung, dem Umweltbericht und
der Stromerschliessung. Aufgrund der minimalen Stromproduktion sei unsicher, ob die Voraussetzungen für das vereinfachte Bewilligungsverfahren gemäss «Solarexpress» erfüllt seien.
Bernisches Verwaltungsgericht sieht keine Dringlichkeit, vom zweistufigen Rechtsweg abzuweichen
Doch nun erachtet sich das bernische Verwaltungsgericht nicht als zuständig und hat das Dossier darum an die bernische Bau- und Verkehrsdirektion weitergeleitet, damit sie sich zuerst mit der Beschwerde befasst. Das Gericht schafft so einen Präzedenzfall. Denn: Die Verbände hatten sich zwar mit ihrer Beschwerde an den in der kantonalen Einführungsverordnung zum Energiegesetz betreffend Photovoltaikgrossanlagen vorgeschriebenen Rechtsweg gehalten. Der Kanton hatte damit die Bewilligungsverfahren für alpine Solaranlagen verkürzen wollen. - Aber nun hält das Verwaltungsgericht die Regelung für nicht rechtens. Es gebe keine ausreichende Dringlichkeit, um vom zweistufigen Rechtsmittelweg abzuweichen, heisst es in dem Urteil. Wie üblich sei zunächst die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion am Zug. (mai/Material der sda / PD)