13:42 BAUPROJEKTE

Sinoswiss betreibt Stadt Rapperswil-Jona SG auf drei Millionen Franken

Teaserbild-Quelle: PD

Die Sinoswiss Holding AG hat die Stadt Rapperswil-Jona betrieben. Wegen eines geplatzten Grundstücksgeschäfts fordert sie Schadenersatz in der Höhe von drei Millionen Franken, schrieb die Stadt am Montag in einer Mitteilung.

Innovation Center Rapperswil

Quelle: PD

Visualisierung: So hätte das «Innovation Center» in Rapperswil aussehen sollen.

Der Stadtrat von Rapperswil zeigt sich in der Mitteilung «befremdet» über das Vorgehen der Sinoswiss. Die Stadt hat nach eigenen Angaben Rechtsvorschlag gegen die Betreibung erhoben.

Auslöser des Streits war ein geplanter Landverkauf zwischen der Stadt Rapperswil und der Sinoswiss Holding AG – einer Schweizer Tochterfirma eines chinesischen Unternehmens. Diese plante auf der Parzelle ein Innovation-Center für Start-ups, denen Kontakte nach China vermittelt werden sollten. Bereits das sorgte in Rapperswil-Jona für Unbehagen.

Die Kritik drehte sich schliesslich um die Frage, ob der Stadtrat berechtigt gewesen war, das Grundstück in eigener Regie zu verkaufen oder ob das Geschäft dem fakultativen Referendum unterstanden hätte. Gegen den Verkaufsentscheid reichte eine Privatperson Beschwerde ein. Diese wurde vom St. Galler Verwaltungsgericht im Juli 2024 gutgeheissen.

Firma soll Fristen verpasst haben

Im August 2024 wollte die Stadt dann einen Schlussstrich unter das Grundstücksgeschäft mit der Sinoswiss Holding AG ziehen. Laut Stadtrat war nicht das Urteil des Verwaltungsgerichts der Grund für das Scheitern des Deals mit der Sinoswiss. Stattdessen verwies sie auf eine juristische Überprüfung des Kaufvertrags.

Diese sei zum Schluss gekommen, dass das Unternehmen «verschiedene Fristen» nicht eingehalten hätte. Der 2021 abgeschlossene Verkaufsvertrag sei damit hinfällig geworden, argumentierte die Stadt. Die Handänderung könne nicht erfolgen und es werde keine Baubewilligung erteilt. Das Grundstück verblieb im Besitz der Stadt.

Sinoswiss erachtet Vertrag weiterhin als gültig

Bei der Sinoswiss zeigte man sich überrascht und vertrat die Ansicht, dass sämtliche Fristen eingehalten worden waren. Im April 2023 sei für das Projekt bereits ein Baugesuch eingereicht worden, das die Vorprüfung durch den Kanton durchlaufen habe.

Vielmehr habe die Stadt während des Bewilligungsverfahrens viel Zeit verstreichen lassen, teilte das Unternehmen im August 2024 mit. Die Sinowiss erachtete den Kaufvertrag weiterhin als gültig und kündete rechtliche Schritte an. (pb/mgt/sda)

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